Haftstrafe im ersten IS-Prozess

Angeklagter Syrien-Kämpfer zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt

  • Lesedauer: 2 Min.
Er habe in Syrien nie geschossen, hat Kreshnik B. vor einem Frankfurter Gericht beteuert. Dennoch muss der Islamist ins Gefängnis.

Frankfurt am Main. Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied des Islamischen Staat (IS) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag eine Haftstrafe verhängt. Der Angeklagte Kreshnik B. wurde zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt, wie der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel mitteilte. Der 20-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, sich dem IS angeschlossen.

Kreshnik B. sagte außerdem aus, in Syrien an Kampfeinsätzen teilgenommen, aber nicht auf Menschen geschossen zu haben. Er habe zwei Treueeide auf den IS geschworen, sei am Sturmgewehr ausgebildet worden und habe eine Ausbildung als Scharfschütze angestrebt. Sagebiel betonte, er sehe die Gefahr, dass sich der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo erneut von Hasspredigern verführen lasse. »Der Angeklagte war aber nicht für seine Einstellung oder Verführbarkeit, sondern für seine Tat zu bestrafen«, erklärte er.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigung auf eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert. Das Gericht hatte Kreshnik B. eine vergleichsweise milde Strafe in Aussicht gestellt, wenn er ein Geständnis ablegt und umfassende Aussagen macht. Der junge Mann war bei seiner Rückkehr aus Syrien im Dezember vergangenen Jahres festgenommen worden und saß seither in Untersuchungshaft.

Der Prozess war der erste zum IS. Auch vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht läuft ein Verfahren wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der Miliz. Drei Männer im Alter von 24 bis 38 Jahren sind dort angeklagt. In Düsseldorf gibt es eine Anklage gegen zwei Frauen und einen Mann wegen Unterstützung des IS. Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den Konflikten in Syrien und Irak nach eigenen Angaben in rund 40 Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft oder der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung. Agenturen/nd

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