Verwandte müssen im Prozess um Hartz IV aussagen
Grundsätzlich dürften zwar in gerader Linie Verwandte und Verschwägerte in Prozessen die Aussage verweigern, heißt es in einem am 10. November 2014 veröffentlichten Urteil des Landgerichts Köln (Az. L 19 AS 1906/14 B).
Das gelte jedoch nicht, wenn es um Vermögensangelegenheiten gehe. Darunter fällt nach Ansicht der Richter auch die Frage, über welches Einkommen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft verfügen, wenn dieses Einkommen gegebenenfalls auf den Hartz-IV-Anspruch angerechnet werden muss.
Im vorliegenden Fall weigerten sich die Mutter und der Stiefvater eines arbeitslosen Mannes, vor Gericht auszusagen. epd/nd
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