Burger-King-Franchiser Yi-Ko stellt Insolvenzantrag
Betreibergesellschaft Burger King GmbH offenbar überschuldet / Amtsgericht Stade will Insovenzverwalter einsetzen / Gespräche über Zukunft von 89 geschlossenen Filialen zuvor geplatzt
Stade/München. Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen Burger King und dem Franchiser Yi-Ko hat die Betreibergesellschaft der geschlossenen Schnellrestaurants mit rund 3000 Beschäftigten Insolvenzantrag gestellt. Der Antrag ging am Mittwoch beim Amtsgericht Stade ein. Das Unternehmen sei nach eigenen Angaben überschuldet, sagte der Direktor des Amtsgerichts, Willi Wirth. »Der zuständige Insolvenzrichter prüft den Antrag und wird unverzügliche eine Entscheidung zu den vorläufigen Maßnahmen treffen.« Der Insolvenzantrag wurde demnach für die Betreibergesellschaft Burger King GmbH gestellt.
Bei der von Yi-Ko beauftragten Anwaltskanzlei Graf von Westphalen war auch am Nachmittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die Fast-Food-Kette sieht nun den »Weg frei für einen kompletten Neuanfang«, wie sie erklärte. Das Amtsgericht werde nun zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter benennen, der umgehend seine Tätigkeit aufnehme und sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschaffe. Man werde »eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenarbeiten und versuchen, schnellstmöglich eine Lösung für die Wiedereröffnung der Restaurants und die Sicherung der Arbeitsplätze zu finden«, hieß es.
Zuvor hatte Burger King bereits bekanntgegeben, dass die Verhandlungen mit Yi-Ko über eine Lösung für die 89 geschlossenen Schnellrestaurants gescheitert seien. Die Burger King GmbH betreibt die 89 Restaurants. »Wir bedauern - vor allem mit Blick auf die Mitarbeiter - dass die Verhandlungen bislang noch zu keinem Ergebnis geführt haben«, hatte ein Burger-King-Sprecher erklärt. Man werde weiter versuchen, eine Lösung für die rasche Wiedereröffnung der Restaurants und die Sicherung der rund 3000 Arbeitsplätze zu finden.
Burger King hatte seinem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko im November fristlos gekündigt und den Schritt auch mit Vertragsverstößen begründet. Zuvor hatte es Wirbel um Hygieneverstöße und schlechte Arbeitsbedingungen gegeben.
Weil Burger King Yi-Ko die Nutzung von Marke und Firmenlogo verbieten ließ und die Filialen auch nicht mehr belieferte, mussten sie schon bald schließen. In den vergangenen Tagen hatte sich während eines Verhandlungsmarathons zeitweise eine Einigung abgezeichnet. So sagten die Parteien eine ursprünglich für Montag angesetzte Gerichtsverhandlung ab, offenbar, um die Gespräche nicht zu belasten.
In der Kürze der Zeit und mangels ausreichender Informationen sei es aber nicht möglich gewesen, »die potenziellen Risiken in der ehemaligen Yi-Ko abzuschätzen«, hatte der Burger-King-Sprecher erklärt. Man werde weiter versuchen, eine Lösung für die rasche Wiedereröffnung der Restaurants und die Sicherung der rund 3000 Arbeitsplätze zu finden. Alleineigentümer von Yi-Ko ist nach einem Gesellschafterwechsel der Russe Alexander Kolobov. Dem Vernehmen nach war bei den Verhandlungen im Gespräch, dass er seine Anteile verkauft und neue Investoren die Schnellrestaurants weiterführen. dpa/nd
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