Uber lenkt in Spanien ein - vorerst
Der Fahrdienstvermittler beugt sich nun doch richterlichen Entscheidungen, will aber in Berufung gehen
Für den Fahrdienstbetreiber Uber kann 2015 kaum schlechter beginnen. In Frankreich ist nunmehr die Vermittlung von Fahrdiensten über die Smartphone-App »UberPop« verboten, die private Fahrer und Kunden über das Internet zusammenbringt. Auch in Spanien musste das US-Unternehmen diesen Dienst einstellen. Staatsanwälte ermitteln gegen die zweifelhaften Geschäfte.
Das Start-Up hat einen rasanten Aufstieg hinter sich. Der Firmenwert wird von Investoren wie Goldman Sachs und Google mittlerweile auf 40 Milliarden Dollar taxiert - das ist mehr als der global tätige Logistikkonzern Deutsche Post oder der Energieriese E.on. Doch in vielen Ländern gibt es folgenschwere juristische Auseinandersetzungen mit der traditionellen Taxibranche. In der spanischen Hauptstadt Madrid hatte das Handelsgericht per einstweiliger Verfügung bereits am 9. Dezember die Vermittlung von Fahrdiensten über »UberPop« untersagt. Die Richter konstatierten der Firma eine »illegale Tätigkeit« und werfen ihr »vorsätzlich undurchsichtige« Geschäfte vor.
Uber erklärte nach der Entscheidung, man werde den Kunden in Spanien dennoch »weiter zur Verfügung« stehen.
Doch zum Jahresende wurde trotz des Winters der Boden sehr heiß, da Richtern am Obersten Gerichtshof angesichts der Missachtung der Justiz der Kragen platzte. Sie forderten Telekomkonzerne und Bezahldienste wie zum Beispiel Kreditkartenfirmen auf, »mit sofortiger Wirkung« ihre Dienste für Uber einzustellen.
Das Unternehmen versuchte zunächst, die Umsetzung über technische Tricks zu umgehen. Ferner behauptete Uber, die Urteile seien nicht zugestellt worden. Auch nach der höchstrichterlichen Entscheidung wurde erklärt, man werde die »Verpflichtung gegenüber den Kunden in Spanien aufrechterhalten, eine sichere, vertrauenswürdige und erschwingliche Alternative zu bieten«. Am Silvestertag lenkte Uber aber ein und erklärte, man werde alle Entscheidungen der spanischen Justiz respektieren und den Dienst »temporär« einstellen. Der zuständige Manager Carlos Lloret kündigte jedoch an, das Unternehmen werde gegen den Beschluss des Madrider Gerichts in Berufung gehen.
Neben der juristischen Seite bekommt Uber auch zunehmend Probleme mit dem eigenen Image, und zwar weltweit. So wird die Kunden-Sicherheit angezweifelt, seit der Vergewaltigung einer Kundin in Indien durch einen Fahrer, der über Uber vermittelt wurde. Dieser soll nicht wie vorgegeben geprüft worden sein und hatte ein langes Vorstrafenregister. Auch in der indischen Hauptstadt Delhi wurde Uber inzwischen verboten.
Die Erschwinglichkeit der Uber-Dienste ist ebenfalls in Verruf geraten. Anders als bei Taxis gibt es hier keine festen Tarife, sondern variable Preise gemäß Angebot und Nachfrage. Sogar der Schriftsteller Salman Rushdie beschwerte sich kürzlich via Twitter über die »Surge-Price-Abzocke« des Unternehmens.
Das intransparente Preismodell macht eine Kostenplanung unmöglich. Kunden können enorme Rechnungen präsentiert werden: So hatte Uber kürzlich während der weltweit für Aufregung sorgenden Geiselnahme im australischen Sydney die Preise massiv erhöht: Fahrten zum Flughafen kosteten statt umgerechnet 40 Euro bis zu 122 Euro. Die Firma verteidigte zunächst ihr Vorgehen, entschuldigte sich nach einen Entrüstungssturm dann aber - an ihren variablen Preisen hält sie jedoch weiter fest.
Derweil ermitteln Staatsanwälte sogar in der kalifornischen Heimat gegen Uber. In Südkorea sollen Firmenchef Travis Kalanick und seine lokalen Geschäftspartner wegen Verstoßes gegen das dortige Recht angeklagt werden, das eine Personenbeförderung nur mit Lizenz erlaubt. Und in Hamburg wird eine Sammelklage angestrengt. Zwei Passagiere wollen gegen die »Sicherheitsgebühr« von einem Dollar pro Fahrt klagen und suchen Mitstreiter. Uber mache falsche Angaben und erfülle nicht einmal die üblichen Sicherheitsstandards, begründen sie ihr Vorgehen.
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