NSA-Ausschuss: Telekom-Zeuge darf nur beschränkt Auskunft geben

Früherer Beamter der Post-Bundesbehörde beruft sich auf Verschwiegenheitspflicht / »Operation Eikonal« ist ihm nicht bekannt

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Berlin. Noch vor Beginn seiner Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss hat ein Techniker der Telekom die Mitglieder mit beschränkten Auskunfts-Genehmigungen überrascht. Der 56-Jährige habe als Beamter der früheren Post-Bundesbehörde eine Verschwiegenheitspflicht, verkündete dessen Anwältin vor den Mitgliedern des Bundestagsgremiums am Donnerstag in Berlin.

Neben einer Aussagegenehmigung der Telekom liege eine weitere von Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst (BND) vor. Wenige Minuten nach Beginn wurde die Sitzung unterbrochen, damit die Mitglieder die Genehmigungen studieren konnten. Bereits bisher gaben viele Zeugen vor dem Ausschuss wegen ihrer eingeschränkten Genehmigungen öffentlich nur Teilauskünfte.

Der Ausschuss erhofft sich von dem Zeugen weitere Erkenntnisse zur »Operation Eikonal«, einem Herzstück der Kooperation des BND mit dem US-Geheimdienst NSA. Während dieser Operation, die 2004 startete und 2008 beendet wurde, erfasste der BND massiv auch internationale Telefon- und Internet-Daten aus einem Frankfurter Datenknotenpunkt der Telekom und gab einen Teil an die NSA weiter. Insgesamt erforscht der Ausschuss die umfassenden Datenausspähungen von NSA und anderen Diensten. dpa/nd

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