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CDU setzt sich bei »Lex Olympia« im Senat durch

Schwarz-Rot beschließt Abstimmungsgesetz über Befragung zu Spielen

  • Lesedauer: 1 Min.
Unverbindlich und nur für Wahlberechtige: Der schwarz-rote Senat hat heute seine Pläne für den Entscheid über eine Bewerbung Berlins um die Olympischen Spielen vorgestellt. Minderjährige und EU-Ausländer dürfen nicht abstimmen.

Berlin. 2,5 Millionen Berliner können am 13. September über eine Bewerbung der Hauptstadt für Olympische Spiele abstimmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat am Dienstag. Voraussetzung ist, dass sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im März für Berlin und gegen Hamburg als deutsche Bewerberstadt für 2024 oder möglicherweise auch für 2028 entscheidet. An der Volksbefragung können alle Berliner über 18 Jahren und mit einem deutschen Pass teilnehmen.

In der rot-schwarzen Koalition gab es zuvor einen Dissens, wer alles am 13. September dieses Jahres über die Bewerbung hätten dürfen: Während die SPD die Einbeziehung von 16- bis 18-Jährigen und EU-Ausländern bevorzugte, wie es auch bei Abstimmungen zu Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin im Wahlrecht geregelt ist, pochten die Hausjuristen von Innensenator Frank Henkel (CDU) darauf, wie bei berlinweiten Abgeordnetenhauswahlen nur die allgemein Wahlberechtigten abstimmen zu lassen.

Scharfe Kritik an einer »Lex Olympia« kam von Linkspartei und dem Verein »Mehr Demokratie«, die forderten, die gesamte Volksgesetzgebung in Berlin über eine Verfassungsänderung zu verbessern und auszuweiten. »In Hamburg hat die Regierung mit Blick auf die Olympia-Frage geplant, ein Referendum in die Verfassung aufzunehmen«, erklärt Oliver Wiedmann, der Vorstandssprecher Berlin-Brandenburg von »Mehr Demokratie«. »Berlin sollte sich daran ein Beispiel nehmen.« mkr mit Agenturen

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