Keine richtige Beteiligung
Martin Kröger hätte eine Änderung der Verfassung bevorzugt
Künftig kann also wohl der Senat festlegen, wozu die Berliner ihre Meinung äußern dürfen. Das klingt nach Beteiligung, ist es aber nicht wirklich: Denn das am Dienstag in die Wege geleitete Gesetz zu Olympia entspricht allenfalls einer Befragung, die nicht verbindlich ist. Auch wenn Sportsenator Frank Henkel nicht müde wird zu betonen, dass die Befragung »politisch« verbindlich sei. Fakt ist: Es gibt keine Quoren, keine Mindestbeteiligung.
Zugespitzt gesagt: Wenn drei Berliner mitmachen, und zwei sind für Olympia, könnte der Senat seine Bewerbungspläne bestätigt sehen. In ähnlicher Manier wurden zumindest in den vergangenen Wochen Onlinebefragungen vom Senat auf ganz eigene Art und Weise interpretiert.
Letztendlich hat der Senat mit dem jetzt eingeschlagenen Weg eine große Chance verpasst, über eine saubere Verfassungsänderung die direkte Demokratie in Berlin zeitgemäß zu stärken. Nach der Tempelhof-Entscheidung wäre das die richtige Antwort gewesen: neue Referenden, die eine bestimmte Anzahl von Bürgern im Anschluss an Abgeordnetenhausentscheidungen erzwingen können - ganz nach Schweizer Vorbild.
Berlin geht dagegen mit Olympia jetzt den Weg der Volksbefragungen von oben. Dabei ist klar, dass die Menschen nicht nur befragt, sondern mitentscheiden wollen. Aus dieser Perspektive ist auch das Vorhaben des Senats, 16- bis 18-Jährige und EU-Bürger, also hunderttausende Berliner, von der Befragung zu Olympia auszuschließen, als willkürlich anzusehen. Schließlich betrifft diese Menschen eine mögliche Olympia-Bewerbung genauso wie andere.
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