Werbung

Der Umfang der Prüfpflichten

Rat für Eltern: Gericht urteilte über illegales Filesharing

  • Lesedauer: 2 Min.
Besteht der Verdacht, dass von einem Internetanschluss aus illegal Filme zum Tausch angeboten werden, muss der Anschlussinhaber die Nutzung seines Anschlusses kontrollieren.

Dabei reicht es aus, wenn er gegenüber seinen volljährigen Töchtern und ihren Freunden als weiteren Nutzern deutlich macht, dass Rechtsverletzungen über den Anschluss zu unterlassen sind. Eine Sperrung des WLAN-Zugangs ist bei Volljährigen nicht notwendig.

Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Rostock vom 31. Januar 2014 (Az. 3 O 1153/13), wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet.

Was ist Filesharing?

Filesharing (englisch für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff) ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets (meist) unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks. Dabei befinden sich die Dateien normalerweise auf den Computern der einzelnen Teilnehmer oder dedizierten Servern, von wo sie an interessierte Nutzer verteilt werden. Für den Zugriff auf Filesharing-Netzwerke sind spezielle Computerprogramme, Browser oder Browser-Add-ons erforderlich. nd

 

Der Anschlussinhaber lebt mit seiner Lebensgefährtin, seinen zwei volljährigen Töchtern und dem Freund der einen Tochter zusammen. Beide Töchter haben jeweils einen Laptop und einen PC und verbringen viel Freizeit im Internet.

Nach einer Abmahnung wegen illegalen Filesharings wies der Vater seine Töchter und den Freund darauf hin, dass sie solche Dinge unterlassen müssten. Auch kontrollierte er die Computer der Töchter. Während der Mann mit seiner Lebensgefährtin eine Bekannte besuchte, wurde jedoch erneut über seine IP-Adresse ein Film illegal zum Download angeboten. Daraufhin wurde er verklagt.

Das Gericht stellte sich auf seine Seite. Der Anschlussinhaber habe mit der Ermahnung seiner Töchter und des Freundes ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen, dass über seinen Internetanschluss kein illegales Filesharing mehr stattfindet. Damit sei der Mann seinen Prüf-, Kontroll- und Hinweispflichten gegenüber seinen Töchtern und dem Freund der Tochter ausreichend nachgekommen. Eine Sperrung des WLAN-Anschlusses sei schon allein aufgrund der Einschränkungen für ihn selbst nicht notwendig - vor allem auch, weil die anderen Nutzer ebenfalls volljährig seien. DAV/nd

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -