Vermieter versäumte Frist
Nebenkostenabrechnung
Das Mietverhältnis war schon beendet (31. März 2010), nur die Abrechnung des Vermieters für die Nebenkosten 2009 stand Ende 2010 noch aus. Schon immer hatte er sie erst »auf die letzte Minute« fertiggestellt und den Mietern am Silvestertag in die Hand gedrückt. 2010 übertrieb er es - das kostete den Vermieter letztlich 929 Euro Nachzahlung.
Am 31. Dezember 2010 gegen 17 Uhr brachte er das Schreiben zur neuen Wohnung des Ehepaares. Da die Ex-Mieter nicht da waren, warf er die Abrechnung in ihren Hausbriefkasten. Zu spät, meinten die Eheleute und bezahlten die Nachforderung nicht. Vergeblich klagte der Vermieter den Betrag ein. Er habe die Frist versäumt, so das Amtsgericht Lüdenscheid (Az. 93 C 21/11).
Vermieter müssten die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums bei den Mietern »abliefern«. Die Frist sei am 31. Dezember 2010 abgelaufen. An diesem Tag sei den ehemaligen Mietern das Schreiben mit der Abrechnung jedoch nicht mehr zugegangen.
Sie seien am Silvestertag um 16 Uhr weggegangen und hätten vorher im (leeren) Briefkasten nachgesehen. Danach sei es für das Ehepaar nicht mehr möglich gewesen, die Abrechnung zur Kenntnis zu nehmen. Üblicherweise müsse man Silvester um 17 Uhr nicht mehr mit Zustellung von Post rechnen. Da bereiteten sich alle auf die Feiern am Abend vor.
Also mussten die Mieter nicht noch einmal nach einem Brief schauen. Außerdem hatte der Vermieter die Abrechnung in den vergangenen Jahren immer persönlich übergeben, auch deshalb mussten die Mieter nicht mit einem Einwurf rechnen. Wenn der Vermieter die Frist bis zur letzten Minute ausschöpfen wolle, müsse er dafür sorgen, dass die Empfänger die Abrechnung auch wirklich bekämen. jur-press/nd
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