Mehr Werbung, weniger Datenschutz
Rechtsausschuss des Bundestags berät über neue Facebook-AGB
Berlin. Mehr Transparenz und mehr Kontrolle über eigene Inhalte – das verspricht Facebook seinen Nutzern mit den am Freitag in Kraft tretenden neuen Nutzungsbedingungen. Mehr Werbung und weniger Datenschutz – das befürchten dagegen Datenschützer und Politiker. Wegen der Kritik hatte das weltgrößte soziale Netzwerk den eigentlich für den 1. Januar geplanten Start der neuen Geschäftsbedingungen bereits um vier Wochen verschoben. Unter anderem hatte die niederländische Datenschutzbehörde eine Prüfung eingeleitet.
Am Mittwoch beschäftigte sich der Deutsche Bundestag mit dem Thema. Im Rechtsausschuss stellte sich Facebook-Europadirektor Richard Allan den Fragen der Abgeordneten. Die Vorsitzende des Ausschusses, Renate Künast (Grüne), warf dem Netzwerk mangelnde Offenheit vor. Es sei unklar, welche Daten Facebook wofür sammele, nutze und auswerte. Zudem habe das Unternehmen zu spät mit Datenschützern gesprochen.
Die Intransparenz ist seit der Facebook-Gründung 2004 einer der Hauptkritikpunkte am Milliardenkonzern. Auch die Neuregelungen lösen das Problem nicht, fürchten Datenschützer. Mit Inkrafttreten der Bedingungen, denen man nicht widersprechen kann, wenn man das Netzwerk weiter nutzen will, sammelt Facebook noch mehr Daten. So sollen Werbeanzeigen gezielter auf individuelle Interessen abgestimmt werden. Dazu will Facebook auch das Klickverhalten und die Verweildauer seiner Nutzer auf anderen Internetseiten und Apps auswerten.
Bereits vor der Sitzung hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), die Änderungen kritisiert. Es bestehe »eine große Gefahr, dass wir vorhersehbar und damit auch manipulierbar werden«, sagte er dem »Tagesspiegel«. So ist unklar, ob zwischen Facebook und den zum Konzern gehörenden Diensten WhatsApp und Instagram tatsächlich keine Daten ausgetauscht würden, wie Facebook versichert. Johannes Caspar, Hamburger Datenschutzbeauftragter, kritisierte, die neuen AGB vereinfachten einen solchen Austausch zumindest. Umstritten sei auch, ob die bloße Facebook-Weiternutzung als Einwilligung gelten dürfe. Im deutschen Recht ist vorgeschrieben, dass Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor einer Vertragsunterzeichnung aktiv zugestimmt werden muss – etwa durch Setzen eines Häkchens. Facebook aber sei »nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gilt«, so Caspar.
Nach dem Auftritt Allans im Rechtsausschuss gab es enttäuschte Gesichter. »Änderungen wurden heute keine angekündigt«, sagte Mechthild Heil (CDU). Für die verbraucherpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, Caren Lay, sind »einfach zu viele Fragen zu kritischen Punkten offen« geblieben. Nicht entkräften konnte Allan etwa die Sorge vieler Nutzer, dass Profile ihrer Internetgewohnheiten erstellt würden und dass Geheimdienste wie die NSA Zugriff auf Daten bekämen. Lay forderte eine Aussetzung der Neuregelungen, bis datenschutzrechtliche Fragen geklärt seien. Für Facebook-Nutzer bleibe ansonsten nur die Möglichkeit, sich vor Freitag abzumelden.
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