Mandatsverlust
Uwe Kalbe über folgenlose Opposition zum Irak-Einsatz
Waffenlieferungen an die Kurden mögen für Grüne und wohl auch einige Linke im Kampf gegen das bewaffnete Böse - den Islamischen Staat - eine begrüßenswerte bis erträgliche Vorstellung sein. Die Entscheidung über Bundeswehrausbilder für Peschmerga aber birgt ein mehrfaches Mandatsproblem. Erstens das des Einsatzmandates. Keines der Argumente, die dagegen sprechen, ist widerlegt. Dass die Ausbilder einem nicht kalkulierbaren Risiko ausgesetzt werden, weil die Grenzen zwischen Ausbildung und den allgegenwärtigen Kampfhandlungen fließend sein können - wie der Beschuss kanadischer Ausbildungssoldaten jüngst gezeigt hat. Dass in einem solchen Fall womöglich neben Soldaten auch das Einsatzmandat verletzt würde. Dass das Mandat nicht nur aus diesem Grund fragwürdig ist, sondern wegen der fehlenden Legitimierung durch das Grundgesetz. Dass selbst die Bundesregierung noch keine endgültige Klarheit über die Umstände des Einsatzes hat - oder aber diese auf Nachfragen verschweigt, was die Sache nicht besser machte.
Doch die Opposition erlebt ein weiteres Fiasko am eigenen Leib. Ihre Ohnmacht ist so gründlich, dass sie nicht einmal dem Verdacht auf Verletzung des Grundgesetzes rechtlichen Nachdruck verleihen kann. Die entsprechende Normenkontrollklage in Karlsruhe brauchte wenigstens eine 25-Prozent-Minderheit, die sie nicht erreicht. Damit ist die Opposition, wie sie durchaus rechtzeitig einwandte, ihrer Funktion beraubt. Ein Mandatsverlust mit langfristigen Folgen.
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