Volkes Meinung kaum gefragt
Nordosten: Von 20 Volksinitiativen nur vier in unveränderter Form angenommen / Linkspartei kritisiert: Mecklenburg-Vorpommern bei direkter Demokratie »Entwicklungsland«
Berlin. Ob kostenfreies Mittagessen an Schulen oder die Ablehnung umstrittener Reformprojekte: Mit Volksinitiativen haben engagierte Bürger in Mecklenburg-Vorpommern bislang kaum Einfluss auf Regierungshandeln nehmen können. Von bislang 20 Volksinitiativen wurden vom Landtag gerade vier in unveränderter Form angenommen. Zwei davon befürworteten Straßenbauprojekte, deren Finanzierung vorrangig Bundessache war: die Rügenbrücke und die Autobahn 14. Ansonsten blieb der Bürgerwille meist ungehört. Das bringt dem Land im Urteil des Vereins »Mehr Demokratie« eher schlechte Noten ein.
Im Vergleich der Bundesländer wird Mecklenburg-Vorpommern auf Rang 10 eingestuft. Änderungsbedarf wird vor allem bei den hohen gesetzlichen Hürden für direkte Demokratie gesehen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Kaum ein anderes Bundesland setze die Hürde für Volksentscheide so hoch wie Mecklenburg-Vorpommern, beklagte Michael Efler, Bundessprecher für »Mehr Demokratie«. Nur noch in Baden-Württemberg müsse mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten zustimmen, um Erfolg zu haben. Kritisch äußerte sich Efler auch zum Umgang der Regierung mit Volksinitiativen. So hätten die Regierungsfraktionen die Initiativen gegen die Theater- und gegen die Gerichtsreform einfach abgebügelt. »Die Gerichtsreform wird umgesetzt, obwohl das Widerspruchsverfahren noch läuft. Das mag gesetzlich gedeckt sein, moralisch ist das nicht. Wo sich Bürger politisch engagieren, muss man ihnen auch den nötigen Respekt entgegenbringen«, forderte Efler.
Nach der Volksinitiative hatten die Gegner der Gerichtsreform mit dem Volksbegehren die nächst höhere Stufe gestartet. Anfang März wird klar sein, ob erstmals in Mecklenburg-Vorpommern ein solches Volksbegehren Erfolg hat. Rund 150 000 Unterschriften hatten die Initiatoren gesammelt. Die Landeswahleiterin prüft derzeit deren Gültigkeit. Trifft dies auf mindestens 120.000 Unterschriften zu, muss sich der Landtag mit dem Anliegen des Volksbegehrens befassen.
Doch hat die SPD/CDU-Regierung bereits deutlich gemacht, dass sie trotz massiver Kritik an der Zusammenlegung und Schließung von Amtsgerichten festhält. Damit läuft vieles auf eine Volksinitiative für ein neues Gerichtsreform-Gesetz hinaus. Ein solches Bürgervotum gab es im Nordosten erst ein Mal und es war von der damaligen Regierung angeschoben worden: 1994 für die Landesverfassung.
Die hohen gesetzlichen Hürden und der bisherige Umgang mit den verfassungsrechtlich verankerten Verfahren der direkten Demokratie stoßen bei der Landtags-Opposition seit langem auf Kritik. »Selbst wenn SPD und CDU Initiativen angenommen haben, wurden sie zum Teil zuvor trickreich ins Gegenteil verkehrt. Der Umgang mit dem Bürgerwillen bei der Gerichtsreform ist ein Beispiel dafür, wie die Regierung mit direkten demokratischen Instrumenten umgeht«, sagte Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr.
Allerdings zeichne sich ab, dass SPD und CDU eine Reduzierung der Unterstützungsunterschriften für Volksbegehren auf etwa 100.000 und des Quorums für Volksentscheide von 33 auf 25 Prozent mittragen wollten. Ziel sei es, noch vor der Wahl 2016 die Verfassung zu ändern, vor allem wegen künftiger Wahltermine. »Wegen der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit geht das nur mit der Opposition«, sagte Suhr. Die SPD hatte sich bereits zustimmend geäußert.
Die Linke indes ist mit den Kompromissen, die sich abzeichnen, nicht zufrieden. Statt der bislang geforderten 120.000 Unterzeichner seien 70.000 Unterschriften für ein Volksbegehren angemessen, meint die Abgeordnete Barbara Borchardt und verweist auf das Grundgesetz. »Dort stehen direkte und repräsentative Demokratie gleichberechtigt nebeneinander. Mecklenburg-Vorpommern ist im Bereich der direkten Demokratie aber nach wie vor Entwicklungsland«, befindet sie.
Der Rostocker Politikwissenschaftler Martin Koschkar sieht Volksbefragungen als sinnvolle Ergänzung zur repräsentativen Demokratie. »Sie können Impulse geben für die gewählte Regierung, doch Verpflichtungen ergeben sich daraus kaum«, sagte er. Der Umgang mit Volksinitiativen und -begehren fließe schließlich ein in die Bilanz zum Ende einer Wahlperiode. »Und danach entscheidet der Wähler mit seinem Kreuz in der Kabine.« dpa/nd
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