Wider die Neutralität
Marcus Meier über das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Lehrerinnen sollen während des Unterrichts Kopftuch tragen dürfen? Nein, das Pro-Stoff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht nicht für Gleichheit vor dem Gesetz, sondern für die Privilegien der Religionen und der Religiösen. Also für krasse Ungleichheit auf Kosten der weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Groß wäre der Aufschrei, würde eine Lehrerin mit Che-Guevara-Mütze oder im Angela-Merkel-Shirt Kants kategorischen Imperativ lehren. Denn Lehrer vermitteln nicht nur Wissen und Können, sondern auch Werte. Insbesondere durch ihre Person, ihr Verhalten - und ihr Äußeres. Sie sind Vorbild. Politisch und weltanschaulich müssen sie während des Unterrichts Zurückhaltung üben. Aus gutem Grund.
Ein bekleidungsbasiertes Bekenntnis zur Weltrevolution oder zu einer politischen Partei, so viel ist Konsens, steht im klaren Widerspruch zu solchen Pädagogenpflichten. Gleiches gilt aber auch für ein Kopftuch, den Habit katholischer Nonnen oder andere vergleichbar auffällige und bedeutungsgeladene Symbole - welcher Religion auch immer.
In Koran und Bibel findet sich übrigens keine einzige Passage, die Frauen auffordert oder gar zwingt, ihr Haupt zu bedecken. Auch wenn Eiferer dies immer wieder behaupten.
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