Infektionsrisiko gratis
Pflegekräfte aus Polen werden in Deutschland als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt
Gabriela R. hat die Agentur gewechselt und wird am 21. März einen neuen Job in Köln antreten. »Ich habe schon mit der Dame gesprochen und sie ist sehr nett. Ich hoffe, diesmal geht alles gut«, sagt die 57-jährige Polin. Ihren letzten Arbeitsplatz hat sie nicht in bester Erinnerung. Da musste sie aus dem laufenden Vertrag aussteigen, weil die Arbeitgeber es so wollten. Gabriela R. hatte darauf bestanden zum Arzt zu gehen, um sich untersuchen zu lassen. Sie hatte Angst, sich bei ihrer Arbeitgeberin Maria O. infiziert zu haben. Ihr wurde nicht geholfen, sondern sie wurde nach Polen zurückgeschickt.
Dabei hatte alles gut begonnen. Am 9. Januar hatte Gabriela R. die Arbeit als Betreuerin in Buchholz in der Nordheide, nahe Hamburg, aufgenommen. Die Tochter ihrer Arbeitgeberin Susanne M. hatte sie am Busbahnhof in Hamburg abgeholt, und erst ein paar Stunden nach ihrer Ankunft kam Maria O. aus dem Krankenhaus. Sie hatte eine Hüftoperation hinter sich gebracht und brauchte nun jemanden, der sie pflegte und bekochte. Darauf war Gabriela R. auch eingestellt, denn sie arbeitet schon seit acht Jahren als »Betreuerin«, wie Pflegekräfte in Polen heißen, die keine Ausbildung im Pflegebereich hinter sich haben, aber Kurse in Haushaltsführung und Erster Hilfe. Knapp zwei Monate arbeitet sie in aller Regel in Deutschland, dann kehrt sie nach Katowice zurück, wo sie lebt.
Rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige gibt es dem Statistischen Bundesamt zufolge derzeit in Deutschland. Doch deren Zahl wird sich bis 2030 auf rund 3,4 Millionen erhöhen und der Bedarf an Pflegekräften lässt sich in Deutschland nicht decken. Deshalb werden zunehmend Pflegekräfte im benachbarten Ausland angeworben. Manchmal für längere Zeiträume, oft jedoch für ein bis zwei Monate wie im Fall von Gabriela R. und Ewa K.
Die gehören zu den geschätzt 115 000 bis 300 000 Frauen aus Osteuropa, die als Haushaltshilfen und Pflegekräfte in Deutschland arbeiten. Sie bilden die dritte Säule der häuslichen Versorgung«.
Die Agentur »felizajob«, die sie nach Buchholz vermittelt hat, sitzt hingegen in Slupsk bei Gdansk und hat sie nicht informiert, dass ihre Patientin erkrankt war. Telefonisch war Gabriela R. angefordert worden, später erhielt sie die Jobdetails auch schriftlich. »Darin war allerdings nicht die Rede davon, dass die Patientin infektiös war. Das habe ich erst nach und nach erfahren«, so Gabriela R. Mit Durchfall war Maria O. aus dem Krankenhaus gekommen, schwach war sie, und die Tochter hatte behauptet, dass dies eine Folge eines Antibiotikums sei. Doch als zwei Wochen später der behandelnde Arzt einen Pflegedienst beauftragte, um die Patientin zu versorgen, und der mit Desinfektionsmitteln, Mundschutz und Schürze auftauchte, wurde Gabriela R. aufmerksam.
Sie erfuhr, dass ihre Patientin unter ansteckenden Bakterien litt. Clostridium heißt der Bakterienstamm, der lebensbedrohliche Durchfallerkrankungen auslösen kann. Das bestätigten Gabriela R. auch die Mitarbeiter des beauftragten Pflegedienstes, und so bestand sie gegenüber ihren Auftraggebern auf einer Laboruntersuchung. »Ich wollte wissen, ob ich mich infiziert habe.« Das war Anfang Februar. Daraufhin verschlechterte sich das Klima zu Susanne M. zusehends: »Mir wurde gesagt, dass ich gehen könne, wenn mir die Arbeit zu viel sei. Dann haben sie sich bei meiner Firma über mein negatives Wesen beschwert, mich schließlich aufgefordert zu gehen und jemand Neues eingestellt«, schildert Gabriela R. das Vorgehen der Auftraggeber.
Kein Einzelfall im deutschen Pflegealltag, weiß Sylwia Timm vom DGB-Projekt Faire Mobilität in Berlin. Sie hat sich auf den Pflegebereich spezialisiert und berät Pflegekräfte wie Gabriela R., wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Zu den Agenturen, die nicht den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen, obwohl sie dazu seit dem 1. Januar verpflichtet sind, gehört auch »felizajob«, Gabriela R.’s Vermittlungsagentur. Diese weigerte sich nicht nur, ihr schriftlich den Grund für den Abbruch des Arbeitsverhältnisses und das Vorliegen einer Infektionsgefahr zu bestätigten. Sondern sie hat ihr bis heute auch nicht das Geld für die Zeit vom 9. Januar bis zum 12. Februar ausgezahlt.
Sylwia Timm will nun Klage einreichen. Unterdessen freut sich Gabriela R. auf den neuen Job in Köln, obwohl sie weiß, dass sie auch dort nicht den vollen Mindestlohn erhalten wird. Doch Ärger wird es diesmal nicht geben, hofft sie. In Buchholz ist mit Ewa. K. eine neue Pflegekraft aus Polen im Einsatz. Der hat man auch nichts von den Keimen erzählt, aber mittlerweile geht es der Patientin besser und das Infektionsrisiko ist Geschichte. Auch Gabriela R. hat mittlerweile das Untersuchungsergebnis der Ärzte erhalten, ist nicht infiziert. Dem neuen Job in Köln steht also nichts im Wege.
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