Leuchttürme der Prekarisierung
Die Europäische Zentralbank verweigert ihren Beschäftigten selbst grundlegendste Arbeitnehmerrechte
Für 1,3 Milliarden Euro hat sich die Europäische Zentralbank (EZB) ihren neuen Hauptsitz in Frankfurt-Ostend errichten lassen. Das war ein Drittel mehr als geplant. In Europas Krisenstaaten, in denen die EZB auf die Umsetzung von »Arbeitsmarktreformen« drängt, die im Kern Lohnsenkungen und den Abbau von Beschäftigtenrechten bedeuten, dürfte der Megabau als obszöne Machtdemonstration verstanden werden. Ob das so beabsichtigt oder einfach nur in Kauf genommen wird, darüber lässt sich nur spekulieren. Fest steht dagegen, dass die EZB nicht nur im großen Maßstab die Prekarisierung der Arbeitsmärkte vorantreibt. Sie tut das auch nach innen, gegenüber den eigenen Mitarbeitern oder genauer: gegenüber einem wachsenden Teil der eigenen Beschäftigten.
Auch wenn es fast unglaublich klingt: Zwei von drei EZB-Beschäftigten stecken mittlerweile in einem »atypischen« Arbeitsverhältnis. Nach Angaben der International and European Public Services Organisation (IPSO), der Gewerkschaft der EU-Angestellten, arbeiteten im vierten Quartal 2014 rund 3800 Menschen in der EZB in Frankfurt am Main. Davon hatten nur etwa 1220 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Rest verteilt sich auf ein regelrechtes Kastensystem der Prekarität: 1160 hatten einen befristeten Vertrag, der bei etwa einem Viertel (290) eine Laufzeit von weniger als einem Jahr hatte. 270 Beschäftigte waren über Leiharbeitsfirmen eingesetzt, was gemessen an der (befristeten und unbefristeten) Stammbelegschaft immerhin eine Leiharbeitsquote von über elf Prozent ausmacht. Dazu kamen weitere 810 Berater und 340 sonstige Mitarbeiter wie Trainees oder Beschäftigte, die von den nationalen Notenbanken an die EZB abgestellt wurden.
Die Zahlen decken sich im Großen und Ganzen mit den offiziellen Angaben, die das EZB-Management selbst herausgibt. Gegenüber dem »Handelsblatt« bezifferte die Bank die Zahl ihrer unbefristet fest angestellten Beschäftigten aktuell auf 1300 und die der befristeten auf 1044 zuzüglich 372 befristeter Beschäftigter mit Kurzzeitverträgen unter einem Jahr. Zudem seien derzeit rund 280 Leiharbeiter eingesetzt.
Ein Beschäftigter, der seit vier Jahren als Zeitarbeiter bei der EZB ist, beschreibt die Situation gegenüber »nd« so: Die Vereinbarungen mit den Verleihfirmen laufen regelmäßig spätestens zum Jahresende aus. Danach können sie maximal um ein Jahr verlängert werden. Danach müsse die Stelle komplett neu ausgeschrieben werden. »Manche meiner Kollegen arbeiten bereits seit fünf oder noch mehr Jahren hier bei der EZB«, berichtet der Beschäftigte, der namentlich nicht genannt werden möchte. »Sie werden immer wieder als befristete Leiharbeitnehmer eingesetzt. Das heißt, sie haben sich jedes Jahr, seitdem sie hier tätig sind, erneut um den Job bewerben müssen, den sie bereits gemacht haben.« Die Situation bedeute für die Betroffenen nicht nur eine enorme Unsicherheit, sondern werde zudem als erniedrigend empfunden.
Bemerkenswert ist, dass die EZB dabei ihren Leiharbeitern nicht mal vollständig die Rechte aus der EU-Leiharbeitsrichtlinie gewährt. Während in Deutschland, wo die Direktive durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) umgesetzt wurde, Leiharbeitern in Entleihbetrieben das Recht haben, sich auf intern ausgeschriebene Stellen zu bewerben, wird ihnen dies in der EZB verweigert. Das Argument des Managements: Die Richtlinie gelte nur für die EU-Mitgliedstaaten, nicht aber für die EU-Institutionen selbst. Die entsprechende Direktive werde »nicht direkt von der EZB angewandt, weil sie sich an die Mitgliedstaaten richtet«, heißt es auch in einer Antwort von EZB-Präsident Mario Draghi auf eine Anfrage des Europa-Abgeordneten Fabio de Masi (LINKE) vom Herbst 2014.
Dieses Selbstverständnis, als EU-Institution quasi selbst über dem Recht zu stehen, ist nicht nur symptomatisch, sondern geradezu Kern des Problems. Obwohl die EZB in Frankfurt am Main ihren Sitz hat, ist sie nicht an das deutsche Arbeitsrecht gebunden. Beschäftigten ist der Gang zu den deutschen Arbeitsgerichten verwehrt. Hat jemand einen ernsten Konflikt mit seinem Arbeitgeber, muss er direkt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen. Vorher muss er aber zunächst ein internes Beschwerdeverfahren durchlaufen, dessen Spielregeln einseitig von der EZB-Leitung aufgestellt sind.
Mitbestimmung nach deutschen Standards kennt man hier nicht. Es gibt zwar einen »Betriebsrat«, doch mit einem Betriebsrat nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz hat dieser nicht viel mehr als den Namen gemein: Es handelt sich um ein rein beratendes Gremium ohne Mitbestimmungsrechte. Tarifverhandlungen und Tarifverträge sind in der EZB ebenfalls unbekannt. »Es hat zehn Jahre gedauert, bis die EZB die Gewerkschaft IPSO überhaupt anerkannt hat«, sagt der Betriebsratsvorsitzende Carlos Bowles. Dass er überhaupt mit der Presse reden darf, ist eine relativ neue Errungenschaft: Dies Recht gestand die EZB den gewählten Beschäftigtenvertretern erst im Herbst vergangen Jahres zu.
Offenbar meint die EZB, dass hinter ihren Türen auch die Kernarbeitsnormen der UN-Arbeitsorganisation ILO nicht gelten. Die Begründung zu hören, wäre sicher spannend. Eine entsprechende nd-Anfrage blieb bis Donnerstag allerdings unbeantwortet.
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