Zwangsräumung wurde aufgehoben
Raucherurteile
Dem Rentner war nach rund 40 Jahren Mietdauer fristlos gekündigt worden, weil er seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt haben soll. Mit seiner Klage gegen die Kündigung hatte Adolfs in zwei Instanzen verloren. Erst der Bundesgerichtshof (Az. ZR 186/14) hob das Urteil im Februar auf verwies den Fall an das Landgericht zurück.
Das Landgericht habe den Fall nicht umfassend aufgeklärt, so der BGH. Es sei ein Rätsel, wie das Gericht ohne Ortstermin, weitere Zeugen aus dem Haus oder einer Schadstoffmessung zu dem Ergebnis habe kommen können, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.
Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen der Vermieterin dagegen gebilligt. Es sei ein »schwerwiegender Pflichtverstoß«, dass der Witwer nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe.
Der BGH hatte an beide Parteien appelliert, den Rechtsstreit durch eine Einigung zu beenden. Man müsse schließlich »die Kirche auch im Dorf lassen«. Doch der nun vereitelte Versuch, mit der Zwangsräumung noch vor einem rechtskräftigen Urteil Fakten zu schaffen, deutet auf verhärtete Fronten hin.
Der Mieter habe durchaus Chancen, die Berufung für sich zu entscheiden. Deswegen müsse das Urteil des Landgerichts im Berufungsverfahren abgewartet werden.
Hinter seiner Misere hatte der Rentner wirtschaftliche Interessen vermutet: Seine Wohnung solle wohl, wie der Rest des Hauses, in lukrativen Büroraum umgewandelt werden. Die Vermieterin hatte dies zurückgewiesen: Ihr ehemaliger Hausmeister durfte auch im Ruhestand zu günstigen Konditionen im Haus in seiner ehemaligen Dienstwohnung bleiben.
Der bundesweit beachtete Fall hatte zahlreiche Raucher zur Solidarität mit Adolfs veranlasst. Der Rentner wurde zum »zweitbekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt«. dpa/nd
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