Hehre Worte
Jirka Grahl über das »Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport«
Bis Ende des Jahres soll nun aus dem Entwurf das »Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport« werden. Aufschlussreich ist vor allem die Begründung, die die Bundesregierung dem Gesetzesentwurf vorwegschickt. Der Sport habe »herausragende gesellschaftliche Bedeutung« und eine Vorbildfunktion. Er sei durch die »Sportlerinnen und Sportler mit ihren Spitzenleistungen zugleich ein Aushängeschild für Deutschland in der Welt«. Punkt.
Spitzensport als Aushängeschild - das gilt also auch anno 2015 noch hierzulande, weswegen künftig sogar der Besitz von geringen Mengen Dopingmittel strafrechtlich verfolgt werden soll. Für den hehren Sport, für Fairplay und Chancengleichheit. In Sachen Doping soll künftig die Besitzstrafbarkeit gelten, die bereits in der Drogenpolitik der Regierung nicht besonders gut funktioniert hat. Zwar gilt dies vorerst »nur« für etwa 7000 Athleten aus dem Testpool der NADA, doch eben solcherlei »Straftatbestände für bestimmte Personengruppen« sehen beispielsweise die Grünen als »äußerst fragwürdig« an - zu Recht.
Rechtfertigt die »herausragende gesellschaftliche Bedeutung« der Unterhaltungsindustrie namens Sport, dass die NADA als private Stiftung fortan Einblick in staatliche Ermittlungsergebnisse bekommt? Nicht nur die Datenschützer und Sportrechtler halten das für problematisch. Immerhin: Von jenen, die künftig vom Gesetz betroffen sind, war noch keine Kritik zu vernehmen. Die Spitzensportler sind an repressive Maßnahmen wie beispielsweise das lückenlose ADAMS-Meldesystem längst gewohnt.
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