Laubenglauben

Uwe Kalbe zur Abschaffung des Schutzes für DDR-Datschen

  • Lesedauer: 2 Min.

26 Jahre - unwiderrufliche Frist, bis die Abwicklung der DDR-Verhältnisse auch die Laubenpieper erreicht. Abgeschafft wird das Recht auf sorgloses Nutzen von Immobilieneigentum auf Grund und Boden, der einem nicht gehörte. Ein verstaubtes, ein schon mit der friedlichen Revolution entsorgtes Recht, damals ahnten das die Datschenfreunde nur noch nicht. Es fällt da auch ein Recht auf naive Gutgläubigkeit. Der Glaube an ein Recht auf Eigentum, das sich nicht zuerst nach seiner Potenz zur Eigenvermehrung bemisst. Die ganze DDR war so ein irriger Glaube, die Abrissbirne konnte nicht ewig vor seinen Miniaturen halt machen.

Es kam schon fast einem Wunder gleich, dass der Bundesrat sich für den Datschenschutz entschied, wenigstens in einer zeitweiligen Lösung, einer Fristverlängerung. Die Landespolitik scheint einen besseren Draht zum Gefühl des Garten(wahl)volkes zu haben. Immerhin reicht der Griff nach dem klein Häuschen ähnlich tief wie der nach der eigenen Wohnung. Mit dem Bestands- wird auch Vertrauensschutz preisgegeben, immerhin von 500 000 Datschen ist die Rede. Dies ist eine Größe, die Wahlkämpfern gewöhnlich nicht einerlei ist.

Der Abrissbagger wird nun mancherorts von der Schlussstrichmentalität seiner Auftraggeber zeugen. Zugleich bedeutet der Wegfall des Bestandsschutzes nicht automatisch den Verlust der Datsche. Dort, wo Kommunen Grundstückbesitzer sind, besteht Hoffnung auf Gerechtigkeit. Kommunen - Überbleibsel dieser Idee, dieser Gleichmacherei.

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