Wer Sparbriefe loswerden will ...

Geldanlage

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.
Sparbriefe gelten als sichere »konservativen« Geldanlagen, die vor einem halben Jahrhundert eingeführt wurden. Sie ähneln Festgeldkonten. Doch was passiert, wenn Sparer sie wieder loswerden wollen?

Zu den sicheren, »konservativen« Geldanlagen zählen Sparbriefe. Sie ähneln Festgeldkonten: Ein bestimmter Betrag wird über einen längeren Zeitraum fest angelegt.

Wer hat Sparbriefe erfunden?

Banken und Sparkassen erfanden den Sparbrief vor einem halben Jahrhundert. Damals sollte der Abfluss der Kundengelder in verzinsliche Wertpapiere gestoppt werden, die an der Börse gehandelt wurden. So sollte das Geld der Sparer in den Banken gehalten werden - statt an Unternehmen und Staat zu fließen. Heute landen ausgerechnet die damaligen Börsenspaßbremsen selbst an der Börse. Die BÖAG Börsen AG - Trägergesellschaft der Börse Hamburg und der Börse Hannover - startet mit der »Sparbriefbörse Deutschland« einen neuen Markt für Sparer.

Sparbriefe werden von Banken und Sparkassen ausgegeben. Sie gehören zu den festverzinslichen Sparformen, die von Verbraucherschützern und der Stiftung Warentest für sicherheitsorientierte Anleger und Kleinsparer empfohlen werden. Im Notfall würden die Einlagensicherungssysteme der Banken und Sparkassen haften.

Gebunkerte Gewinngarantie

Der »Preis« für die Sicherheit ist ein bescheidener, allerdings garantierter Gewinn: Die jährliche Rendite von Papieren mit fünfjähriger Laufzeit liegt laut einer Übersicht der FMH-Finanzberatung selbst bei Instituten, die der deutschen Einlagensicherung unterliegen, bei bis zu 1,9 Prozent (Stand: Februar 2015). Wer mehr will, muss auf ausländische Banken zurückgreifen. Was nicht zwingend mit einem Sicherheitsverlust einhergehen muss, denn deren gesetzliche Einlagensicherheit beträgt in der Eurozone 100 000 Euro.

Wer einen einfachen Sparbrief kauft, zahlt den angegebenen Kaufpreis und bekommt die Zinsen obendrauf. Sparbriefe gibt es schon ab 50 Euro - üblich sind aber zwischen 2000 und 3000 Euro. Die Zinsen werden normalerweise für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Diese beträgt ein, zwei oder sechs Jahre und kann sogar noch länger dauern.

Kein vorzeitiger Zugriff oder?

Das Problem: Der vorzeitige Zugriff auf das Guthaben ist praktisch unmöglich! An diesem Punkt kommen aber nun die Börsen Hamburg und Hannover ins Spiel. Sie starteten im Februar mit der »Sparbriefbörse Deutschland« ein in dieser Form hierzulande einzigartiges Serviceangebot für Privatanleger. Inhaber von Sparbriefen, die vor Ablauf der Vertragsfrist aus dem Produkt aussteigen wollen, können ihre Anlage über eine Online-Plattform einfach zum Kauf anbieten.

»Wer an sein Geld will, hat es oft schwer, einen Käufer zu finden«, erläutert Thomas Ledermann seine Geschäftsidee. Ledermann ist Geschäftsführer der Börse Hamburg. Mit der Sparbriefbörse erhalten Anleger eine neutral überwachte Möglichkeit, einen Käufer für ihren Sparbrief zu finden. Außerdem werden Angebot und Nachfrage anonym zusammengebracht, und die Preisfeststellung erfolgt im Wege eines Bietverfahrens - das sorgt für den höchstmöglich zu erzielenden Preis.

Verkauf per Sparbriefbörse

Über ein Kontaktformular geben Verkäufer auf der Website www.sparbriefboerse-deutschland.de einige Rahmendaten ihres Sparbriefs ein. Erforderlich sind unter anderem der Name des Kreditinstituts und die Laufzeit, die Verzinsung und der Fälligkeitstermin. Auf der Basis dieser Angaben erhält der Verkäufer einen unverbindlichen Vorschlag für einen Startpreis. Dieser soll ihm Orientierung bei der folgenden Auktionseröffnung geben - er ist aber keinesfalls bindend. Der Verkäufer kann den Vorschlag also übernehmen oder selbst einen eigenen Startpreis festlegen.

Von den Börsen beauftragte Makler prüfen als neutrale Vermittler die Verkaufsanfrage und stellen sie auf der Handelsplattform ein. Nach dem Auktionsstart können Kaufinteressenten Gebote abgeben - die Bieterphase endet nach fünf Tagen automatisch. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot. Der Käufer zahlt den vereinbarten Preis auf ein Treuhandkonto. Zum Abschluss erfolgt nach Unterzeichnung des Kauf- und Übertragungsvertrages die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer.

Kosten erst bei Erfolg

Erst bei erfolgreicher Vermittlung fallen Kosten an. Ganz billig ist die Sache nicht. Der Verkäufer zahlt eine Makler-Courtage in Höhe von zwei Prozent (mindestens 125 Euro) an den Makler sowie 25 Euro plus Umsatzsteuer für die Treuhandabwicklung. Auch der Käufer zahlt: Eine Makler-Courtage in Höhe von zwei Prozent (mindestens 125 Euro) an den Makler sowie 25 Euro plus Umsatzsteuer für die Treuhandabwicklung.

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