Lohnenswerte Prüfung alter Mietverträge

Mietrecht

  • Lesedauer: 2 Min.
Sollte im Mietvertrag auf einen veralteten Betriebskostenkatalog Bezug genommen werden, wie z. B. die »Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung« - heute ersetzt durch die Betriebskostenverordnung -, so ist die Klausel unwirksam.

Das entschied das Amtsgericht Hanau am 9. Juli 2014 (Az. 37 C 106/14), teilen die Anwälte der AG Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein (DAV) mit. In dem Fall hatte der Mietvertrag auf nicht mehr geltende oben genannte »Anlage 3« Bezug genommen. Hier hätte die Betriebskostenordnung genannt werden müssen.

Diese Regelung ist unwirksam, so das Gericht. Ein Verstoß liegt hier vor, da die Rechte und Pflichten des Mieters nicht möglichst klar und durchschaubar dargestellt wurden.

Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat zwar auch dem Mieter bei Beginn eines Mietverhältnisses gewisse Erkundigungspflichten auferlegt. Unter Berücksichtigung von Internet etc. könne man sich bei einem Verweis auf die Betriebskostenverordnung über deren Inhalt zu informieren. Es ist daher nicht zwingend erforderlich, im Mietvertrag einen detaillierten Betriebskostenkatalog aufzunehmen oder den Gesetzestext dem Mietvertrag beizufügen.

Diese Möglichkeit des einfachen Verweises hat jedoch Grenzen, so die Hanauer Richter. Der Mieter wisse in diesem Fall gerade nicht, welche Kosten als Betriebskosten von ihm zu tragen sind.

Eine einheitliche Handhabung dieses Problem ist bisher weder in der Rechtsprechung noch in der Fachliteratur zu finden. Der Vermieter sollte daher Vorsicht bei der Verwendung von vorgefertigten und eventuell veralteten Formularverträgen walten lassen. Denn wenn die vertraglichen Regelungen über die Betriebskosten unwirksam sind, tritt das Gesetzt in Kraft. Und das sagt: Ohne vertragliche Regelung zur Umlage hat der Vermieter die Nebenkosten zu tragen. DAV/nd

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.