»Kenia macht viele Rückschritte«

Mildred Ngesa über das neue Sicherheitsgesetz und eingeschränkte Meinungsfreiheit

  • Lesedauer: 4 Min.
Seit Monaten wird Kenia von einer Reihe innenpolitischer Krisen geplagt. Erst am Gründonnerstag hatte die somalische Terrormiliz Al-Shabaab 148 Menschen in der Universität der Stadt Garissa getötet. Die meisten von ihnen waren Studenten. Mildred Ngesa ist Direktorin der kenianischen Organisation Peace Pen Communications und arbeitet zurzeit auch als Beraterin für Amnesty International. Über die Lage in Kenia sprach mit ihr Andreas Bohne, Projektmanager Ostafrika bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

nd: Taucht Kenia zurzeit in den Medien auf, geht es meist um Angriffe der radikalislamischen Al-Shabaab-Milizen. Innenpolitische Kontroversen zum Beispiel um das neue Sicherheitsgesetz dringen dagegen kaum in die deutschen Medien vor. Wie bewerten Sie das neue Gesetz?
Ngesa: Das neue Sicherheitsgesetz ist umstritten. Positiv zu sehen ist es als Maßnahme der Regierung, um terroristische Aktionen zu verhindern sowie das Eindringen möglicher Terroristen zu stoppen, die unsere nationale Sicherheit bedrohen. Es gab Terroranschläge in der Vergangenheit, die Gefahr ist nicht gebannt.

Das Problem ist jedoch, dass das Gesetz in vielfacher Hinsicht rückschrittlich ist und fundamentale Menschenrechte verletzt. Zum Beispiel können Verdächtige bis zu 90 Tage ohne Gerichtsverfahren inhaftiert werden. Auch können den Angeklagten mögliche Beweismittel vorenthalten werden. Das bedeutet einen Rückfall in Zeiten, die zwei Jahrzehnte zurückliegen. Auch wird dem Geheimdienst deutlich mehr Freiraum für verdeckte Ermittlungen gegeben.

Außerdem hat Kenia Flüchtlinge und Asylsuchende aus fünf afrikanischen Staaten aufgenommen. Geht es nach dem neuen Gesetz, soll ihre Zahl auf 150 000 begrenzt werden. Allein im größten Flüchtlingscamp Dadaab leben jedoch schon jetzt etwa eine halbe Million Menschen. Die Zivilgesellschaft befürchtet gewaltsame Abschiebungen in Konfliktgebiete und somit eine ernsthafte Gefährdung der Flüchtlinge. Das verstößt gegen Menschenrechte.

Acht Paragrafen des Sicherheitsgesetzes wurden jedoch vorläufig ausgesetzt. Ein Erfolg für die Zivilgesellschaft?
Die Aussetzung besonders umstrittener Paragrafen wie die 90-Tage- Haft erfolgte, weil Zivilgesellschaft, juristische Organisationen und Opposition vor Gericht gingen. Jetzt müssen wir auf die Entscheidung warten, und dann werden wir sehen wie es weitergeht.

Ende 2014 hat die kenianische Regierung 500 Nichtregierungsorganisationen (NRO) verboten. War das bereits Folge des Gesetzes?
Unser erstes Gefühl war, dass das in Zusammenhang mit den Anti-Terrorgesetzen steht. Später hat die Regierung jedoch betont, dass die verbotenen Organisationen gegen die Einhaltung von Richtlinien verstoßen haben, unter anderem hinsichtlich ihrer Registrierung und wegen offener Steuerfragen. Daher sagen wir, wenn das stimmt, dann hat die Regierung Recht. Sollte jedoch dahinter die Absicht stehen, die Aktionsräume für NRO zu verringern, wäre es eine Verletzung von Rechten.

Ist Kenia auf dem Weg in einen Polizeistaat?
Nein, Kenia einen Polizeistaat zu nennen, wäre zu extrem. Wir haben eine gewählte Regierung und eine aktive Opposition. Das Gefühl, welches wir jedoch haben, ist, dass Kenia in vielen Bereichen Rückschritte macht, vor allem bezogen auf die Versammlungs- oder Meinungsfreiheit.

Inwieweit ist dies mit neuen Gesetzen zu Medien verbunden?
Innerhalb eines Jahres wurden rückwärtsgewandte Mediengesetze erlassen, die die Möglichkeiten von Journalisten einschränken, Informationen zu erhalten. Die Anwendung des Gesetzes kann strafrechtliche Konsequenzen haben, Journalisten können von Gefängnisstrafen betroffen sein. Das schränkt natürlich ihre Arbeit ein. Da niemand Strafen riskieren will, eine äußerst beunruhigende Situation.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat kürzlich die Anklage gegen Präsident Uhuru Kenyatta fallen gelassen, während das Verfahren gegen Vizepräsident Willem Ruto noch läuft. Wie war die Reaktion auf die Entscheidung des IStGH?
Die Rücknahme der Klage in Den Haag hat natürlich zu Unmut bei Opfern der Gewalt nach den Wahlen 2007 geführt. Lokale Strafverfolgung hat es ja bisher nicht gegeben. Als Zivilgesellschaft verfolgen wir das jedoch weiter.

Die Staatsanwaltschaft hat angeblich 4000 Fälle aufgrund fehlender Beweise verworfen. Aber es können doch keine 4000 Fälle angezeigt worden sein, und jetzt wird behauptet, Gewalt soll dabei keine Rolle gespielt haben. Wir, die wir in zivilgesellschaftlichen Organisationen arbeiten, denken immer noch, dass die Fälle neu aufgerollt werden sollten. Wir denken, dass es immer noch viele Kenianer gibt, die auf Gerechtigkeit warten, aber jetzt aufgeben, weil die Anklage vor dem IStGH fallen gelassen wurde und die Regierung nicht gewillt ist, die bekannten Fälle strafrechtlich zu verfolgen.

Wird die kenianische Haltung gegenüber dem IStGH auch von anderen Staaten geteilt?
In den letzten zwei Jahren war die Regierung von Uhuru Kenyatta sehr aktiv, Regierungsmitglieder flogen von Hauptstadt zu Hauptstadt, um Unterstützung gegen den IStGH zu gewinnen. Unglückerlicherweise sahen wir viel Zustimmung. Jedoch sind die neueren Entwicklungen widersprüchlich. Vor Kurzem ging der Gipfel der Afrikanischen Union zu Ende und Kenias Regierung kündigte die Bereitstellung von einer Million Dollar für einen Afrikanischen Gerichtshof an, der Aufgaben des IStGH übernehmen sollte. Und der ugandische Präsident Yoweri Museveni - eigentlich ein großer Kritiker des IStGH - hat den kürzlich festgenommenen Rebellenkommandanten Dominic Ongwen dem IStGH überstellen lassen.

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