Letzte Instanz
Klaus Joachim Herrmann über das Haager Srebrenica-Urteil
8000 muslimische Jungen und Männer wurden 1995 in Srebrenica getötet. Ein Urteil macht Untaten nicht ungeschehen. Aber es bewertet sie, benennt Schuld, Schuldige und deren Strafmaß. Wie durch das Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien am Mittwoch in Den Haag. Die Berufung des bosnisch-serbischen Ex-Generals Zdravko Tolimir wurde verworfen, das Urteil blieb lebenslange Haft. In letzter Instanz.
Das Verbrechen fiel unter die Anklage Massaker, Massen- und Völkermord. Es wurde vor 20 Jahren verübt. Dessen juristische Aufarbeitung dauert bis heute und ist immer noch nicht beendet. Erst bis 2017 will das Tribunal seine Arbeit beendet haben. Eine allzu lange Zeit und damit ein deutlicher Hinweis auf die Schwierigkeiten solcher Verfahren. Das Urteil bestätigt jedoch, dass Kriegsverbrechen nicht straflos bleiben müssen - auch wenn es einige erbittert umstrittene Freisprüche gab.
Das Haager Tribunal gilt als Pionier dieser Art von internationaler Rechtsprechung. Doch allein mit deren Mitteln sind Kriege und gewaltsam ausgetragene Konflikte, bei denen gemeinhin alle Beteiligten furchtbare Schuld auf sich laden, nicht zu bewältigen. Das können schon höchst unterschiedliche Stärke und Einfluss der Beteiligten sowie besondere Interessen ihrer Gönner und Gegner durchaus verhindern.
Ohnehin sollte kein Gericht in letzter Instanz entscheiden, sondern immer die Menschlichkeit. Dann bedürfte man seiner nicht mehr.
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