Nicht mehr übers Ohr hauen

Kleinanlegerschutzgesetz

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 2 Min.
Nach der Pleite des in alternativen Milieus lange hochgelobten Windenergieunternehmens Prokon im Frühjahr 2014 hat die Politik reagiert. Kleinanleger sollen besser vor Fehlinvestitionen und Betrügereien geschützt werden. Der Bundestag verabschiedete am 23. April 2015 endgültig das Kleinanlegerschutzgesetz.

Jährlich dürften Anleger nach Schätzungen mehr als 50 Milliarden Euro durch falsche und zumeist provisionsgetriebene Beratung und den Verkauf unseriöser, hochriskanter Finanzinstrumente verlieren. Allein der Zusammenbruch von Prokon könnte 75 000 Anleger von »Genussrechten« bis zu 1,4 Milliarden Euro gekostet haben.

Laut schwarz-roter Bundesregierung hätten Anleger erhebliche Verluste erlitten, indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen. Die eingetretenen Vermögensschäden beruhten auch auf der fehlerhaften Annahme, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden.

Als Konsequenz aus den Vorfällen will die Bundesregierung mit ihrem Gesetz eine Reihe von Regelungslücken schließen und auch zusätzliche Maßnahmen einleiten, damit Kleinanleger nicht mehr so leicht übers Ohr gehauen werden können.

Der erste Gesetzentwurf war schnell in die Kritik geraten. Es folgten monatelange Diskussionen und Änderungen. Nach heftiger Kritik aus der »Start-up-Szene« und vom Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) in Hamburg, der viele kleine Genossenschaften vertritt, wurden einige Vorschriften, die eine Firmengründung und die notwendige Kapitalbeschaffung erschwert hätten, beseitigt oder geändert.

Die Bundesregierung hat die Regelungen im letzten Moment in 16 Punkten geändert. So wird vor allem die Schwarmfinanzierung, das sogenannte Crowd- funding, stärker von den Regulierungen ausgenommen.

Bei einer Schwarmfinanzierung »investieren« viele Personen kleine oder größere Geldbeträge von fünf Euro an aufwärts, um ein Projekt ihrer Wahl zu unterstützen. Im Gegenzug gibt es oft nur eine eher symbolische Belohnung wie Abo oder Buchpräsent. Mittels Crowdfunding werden heute Ladengründungen finanziert oder leckere Ideen wie ein Schinkenmuseum verwirklicht. Die staatliche Förderbank KfW ermittelte, dass sich 60 000 junge »Unternehmer« eine Crowd- funding-Finanzierung wollten.

Abgeordnete von Union und SPD zeigten sich abschließend sehr zufrieden mit den Änderungen am Kleinanlegerschutz. Grüne und Linke enthielten sich bei der Schlussabstimmung größtenteils der Stimme.

Hermannus Pfeiffer

Das Kleinanlagerschutzgesetz kann auf der Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) heruntergeladen werden.

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