Dürfen arbeitende Eltern während des Kitastreiks zu Hause bleiben?
Wenn in einer Kita überraschend gestreikt wird
Wie Eltern vorgehen können, wenn sich keine Großeltern oder Babysitter als Betreuungsalternative auftun lassen - die Deutsche Anwaltauskunft klärt auf.
Werden Eltern von einem Warnstreik in der Kita überrascht, machen sie sich für ihren Arbeitgeber nicht angreifbar, wenn sie mangels Betreuungsalternativen nicht zur Arbeit kommen können. Sie müssen ihren Chef dann aber kurzfristig am Telefon darüber informieren. In einem solchen Fall wäre eine Kündigung oder eine Abmahnung ausgeschlossen.
Zu beachten ist allerdings: Oftmals werden aktuelle Streiks im Vorlauf längerfristig angekündigt. In einem solchen Szenario können Arbeitgeber verlangen, dass Eltern sich auf den Streik vorbereiten und vielleicht unter den Kitaeltern absprechen und darüber eine Betreuungslösung finden.
Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät: »Wenn der Streik erst morgens angekündigt wird und der Vater des Kindes Zeit hat, dann muss er als Betreuungsperson einspringen.«
Ansonsten seien als alternative Betreuungsszenarien aber auch denkbar, das Kind mit auf die Arbeit zu nehmen oder von zu Hause aus zu arbeiten, so Oberthür. Manche Arbeitnehmer hielten für ihre Mitarbeiter Räume bereit, in die Eltern ihre Kinder mitnehmen dürften. Sowohl das Szenario »Kind im Büro« als auch ein Homeofficetag müssten aber im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber geschehen und seien von dessen Kulanz abhängig.
Fallen diese Optionen weg, verbleibt die Möglichkeit, sich als betroffenes Elternteil kurzfristig Urlaub zu nehmen. Der muss vom Arbeitgeber gewährt werden, sofern den freien Tagen keine betrieblichen Gründe oder Urlaubswünsche der Kollegen entgegenstehen. DAV/nd
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