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Hochmut der Stutzer

Silvia Ottow über das Urteil im Göttinger Organspendeprozess

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 1 Min.

Manipulationen medizinischer Daten mit dem Ziel der Bevorzugung von Patienten bei der Organvergabe waren zwar schon 2012 hochgradig kriminell, aber eben noch nicht strafbar. Deswegen wurde der Arzt, dem dieser Betrug in elf Fällen nachgewiesen worden war, vom Landgericht Göttingen nicht verurteilt. Das ist schwer zu verstehen - vor allem wohl für jene Menschen, die eine Nummer auf der Warteliste für Transplantationen sind und damit rechnen müssen, nicht mehr lebend an die Reihe zu kommen. Worauf sollen sie sich künftig verlassen? Was sind die Folgen eines solchen Urteils für die Spendebereitschaft der Menschen, die nach den Skandalen des letzten Jahrzehnts drastisch zurück gegangen ist?

Wer heute solche Manipulationen begeht, würde bestraft, denn das Gesetz wurde verändert. Allerdings sollte damals das Thema schnell aus der Öffentlichkeit verschwinden. Ein Strafmaß, einige neue Regeln, Appelle an Mediziner und Spender - das war's. Bedenken der Kritiker wurden vom Tisch gewischt, Erfahrungen aus Nachbarländern hochmütig ignoriert, die private Organisation der Transplantationen wurde beibehalten. Der eigentliche Skandal ist nicht dieses Urteil, es könnte noch kassiert werden. Es ist die Tatsache, dass die Gefahr von Manipulationen nur ein wenig gestutzt wurde, wo man sie auf ein Minimum hätte zurückdrängen können.

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