Keine Häuser für Neonazis

Bundesweit verfügen Rechtsradikale über 250 Immobilien

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Über viele Jahre war das »Nationale Zentrum R135« in der Rheinischen Straße 135 in Dortmund nicht nur für ein Anwohner ein Ärgernis. Nach außen vor allem als Geschäft auftretend wurde der Neonaziladen zunehmend als Treffpunkt der als besonders gewalttätig auftretenden rechten Szene in Dortmund immer wichtiger. Es bedurfte erst mehrfacher Anläufe, ausdauernder Anti-Nazi-Proteste und eines abschließenden Gerichtsverfahrens, ehe das »Nationale Zentrum« im August 2012 im Zuge des Verbots des »Nationalen Widerstands Dortmund« durch die Polizei endgültig geräumt werden konnte. Die Stadt Dortmund hat kurz zuvor die Immobilie erworben und darauf gedrängt, die ungebetenen Mieter rasch loszuwerden. Im Jahr 2013 bezog die früheren Räume des »Nationale Zentrum R135« ein Verein für Jugendkulturarbeit.

Es sind die wenigen Beispiele, wie dieses aus Dortmund, die die Amadeu Antonio Stiftung nennt, wenn es um die erfolgreiche Verdrängung neonazistischer Treffpunkte und deren erfolgreiche Nachnutzung für die Zivilgesellschaft geht. Viele Kommunen handeln gar nicht oder nur nach langen Protesten antifaschistischer Gruppen. Auch der Bundesregierung fehlt es an einer Strategie, wie gegen rechte Immobilienbesitzer vorzugehen wäre.

Dabei wäre ein geplantes Vorgehen dringend notwendig, mahnt die Stiftung. Bundesweit gibt es derzeit rund 250 Immobilien, die von neonazistischen Gruppierungen genutzt werden. Davon befinden sich zirka 60 Gebäude im Besitz von Neonazis. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen her. Genauere Zahlen dazu gibt es nicht, da es keine zentrale Erfassung gibt. »In diesen Immobilen wird volksverhetzende Propaganda produziert, Waffen und zum Teil Sprengstoffe gelagert und aus ihnen heraus werden Angriffe verübt«, warnt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung.

Seit Jahren würden von der rechten Szene unter den Augen der Sicherheitsbehörden gezielt nationale Siedlungen und eine dauerhafte Infrastruktur aufgebaut, warnt Reinfrank. Was in den Häusern allerdings passiert, entziehe sich häufig der Öffentlichkeit. Die Beobachtung von Neonazi-Immobilien sei »nicht Gegenstand der Aufgabenwahrnehmung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Ländern«, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.

Dabei müssten die Behörden genauer hinschauen, fordert Reinfrank, denn Beispiele wie das »Nationale Zentrum in Dortmund« oder das »Braune Haus« in Jena zeigten deutlich, wie hoch der Stellenwert solcher Treffpunkte für die Raumgreifungsstrategie der Neonazis ist.

Immerhin erklärt die Bundesregierung, im Fall beschlagnahmter Immobilien einen Weiterverkauf der Gebäude an Personen aus dem Umfeld der verbotenen Vereine vermeiden zu wollen. Verbindliche Richtlinien oder Gesetze gibt es dazu bisher allerdings nicht. Deshalb liegt die Sorgfaltspflicht eher willkürlich bei den Ländern und Kommunen, die im Einzelfall weiterhin unterschiedlich entscheiden können. Positive Beispiele wie Dortmund blieben somit vor allem Ergebnis einer kritischen Öffentlichkeit.

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