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Bundestagsverwaltung unterliegt vor Gericht

Parlamentsbürokratie will Liste der Verbände, die exklusive Hausausweise erhielten, weiter geheim halten

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Berliner Verwaltungsgerecht gibt einer Klage von Abgeordnetenwatch gegen die Bundestagsverwaltung Recht: Die Liste der Lobby-Gruppen, die über Hausausweise für das Parlament verfügen, muss offen gelegt werden.

In der Klage um die Veröffentlichung der Liste jener Verbände, die Hausweise für den Bundestag erhalten haben, konnte der Verein Abgeordnetenwatch am Donnerstag einen ersten Sieg erringen. Das Berliner Verwaltungsgericht habe der Klage »in allen Punkten stattgegeben, eine Berufung jedoch zugelassen«, betonte Abgeordnetenwatch-Geschäftsführer Gregor Hackmack gegenüber »neues deutschland«. Demnach müsse der Bundestag nicht nur die Namen der Verbände, sondern auch die Zahl der an Lobbyisten ausgegebenen Ausweise nennen.

Doch die Parlamentsverwaltung spielt auf Zeit. Während der Verhandlung habe das Gericht die Möglichkeit einer »Sprungrevision« angedeutet, so Hackmack. Damit hätte man direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, also zur höchsten Instanz gehen können. Die Bundestagsverwaltung und die von ihr beauftragten Prozessprofis von der Edel-Kanzlei Redeker Sellner Dahs hätten diese Möglichkeit abgelehnt, unterstrich Hackmack. Somit muss sich nun das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit der Frage befassen. »Das wird mindestens ein Jahr dauern«, schätzt der Transparenz-Aktivist. Der Weg durch die Instanzen kostet Zeit. So ist es unwahrscheinlich, dass ein endgültiges Urteil noch in dieser Legislaturperiode fällt.

Doch warum sperrt sich die Bundestagsverwaltung gegen eine Veröffentlichung der Listen? Offiziell dreht sich der Streit um die zentrale Frage, wer die grünen Hausausweise eigentlich herausgibt. Ausgestellt werden sie von der Verwaltung. Allerdings gilt das nur für Verbände, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind. Somit schafft man ein Mindestmaß an Transparenz. Wer nicht registriert ist, erhält keine dauerhafte Zugangsberechtigung.

Der Ältestenrat des Bundestages hat aber entschieden, dass auch Vertreter von nicht öffentlich registrierten Verbänden solche Ausweise kriegen können. Allerdings unter der Bedingung, dass ein Parlamentarischer Geschäftsführer schriftlich bestätigen muss, dass die Verbandsvertreter im Interesse des Bundestages diesen häufig aufsuchen müssen. Denn die Ausweise ermöglichen es Lobbyisten, den Reichstag und damit auch die Büros der Parlamentarier jederzeit zu betreten. Offenbar machen die Lobbyisten von dieser Möglichkeit intensiv gebrauch. So hat eine Nachfrage der »Süddeutschen Zeitung« ergeben, dass im Jahre 2014 rund 1000 dieser diskreten Ausweise vergeben wurden. Union und SPD hätten demnach etwa 900 Verbandsvertretern zu Hausausweisen verholfen. Zum Vergleich: Der Bundestag zählt derzeit 631 Mitglieder. Es wäre interessant zu erfahren, wem Union und SPD hier den Zugang ermöglichten. Doch beide Fraktionen blockieren eine Herausgabe der Liste unter Verweis auf den Datenschutz. Die Bundestagsverwaltung unterstützt sie dabei.

LINKE und Grüne hatten da weniger Bedenken: Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, etwa hatte Ausweise für die IG Bau oder das Aktionsbündnis gegen AIDS bewilligt. Bei den Grünen wurde überwiegend die eigene Klientel berücksichtigt, beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe oder der WWF Deutschland. Mit dem Bundesverband Solarwirtschaft allerdings auch einen Lobbyverband der Industrie.

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