Krankenversicherung muss Behandlung von Alterssichtigkeit nicht zahlen

Urteil des Amtsgerichts München

  • Lesedauer: 2 Min.
In der Regel zahlen Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, nicht aber für altersbedingte Veränderungen.

Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Zusammenhang mit einer schon länger zurückliegenden Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 121 C 27553/12) vom 27. Dezember 2013.

Der Fall: Weil der Patient an Grauem Star, an Kurzsichtigkeit mit einer Hornhautverkrümmung und der bekannten Alterssichtigkeit litt, implantierte ihm sein Augenarzt sogenannte torische Multifokallinsen zum Preis von je 963 Euro. Diese Linsen behoben alle Augenprobleme des Mannes.

Die Krankenversicherung erstattete jedoch nur die Kosten für Einstärkenlinsen in Höhe von jeweils 200 Euro. Die darüber hinausgehende Behandlung sei medizinisch nicht notwendig gewesen sei. Einstärkenlinsen können einen einfachen Sehfehler ohne Hornhautverkrümmung ausgleichen. Der privat versicherte Mann klagte gegen seine Krankenversicherung. Er wollte die Kosten für die Multifokallinsen erstattet haben.

Das Urteil: Das Amtsgericht München sprach dem Mann die Kosten von 338 Euro für torische Intraokularlinsen zu, die sowohl den Grauen Star als auch die Kurzsichtigkeit beheben können. Die Implantation einer Monofokallinse kombiniert mit einer Brille wäre dagegen nicht ausreichend gewesen, da dadurch die Krankheit nicht geheilt würde.

Laut Versicherungsvertrag habe der Mann allerdings nur Anspruch auf eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit. Eine solche liege vor, wenn »nach ärztlichem Urteil ein anormaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand« bestehe. Dazu zähle jedoch nicht die Alterssichtigkeit. Sie gehöre zum natürlichen Alterungsprozess des Menschen, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. DAV/nd

App »nd.Digital«

In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!