Weitere Klage gegen Facebook abgewiesen

Jurist aus Wien will alle Instanzen ausschöpfen

  • Manfred Maurer, Wien
  • Lesedauer: 2 Min.
Ein junger Jurist aus Österreich hat sich mit dem Weltkonzern Facebook angelegt. Ein Wiener Gericht hat seine Klage gegen die Datensammelwut jedoch am Mittwoch abgewiesen.

Weil Facebook persönliche Nutzerdaten auf Servern in den USA speichert und diese dort nicht vor staatlichem Zugriff geschützt seien, legte der 27-Jährige Max Schrems schon vor zwei Jahren Beschwerde beim irischen Datenschutzbeauftragten ein. In Irland deshalb, weil es Sitz von Facebook in Europa ist. Doch die Beschwerde wurde mit dem Hinweis auf die »Safe Harbor«-Entscheidung der EU-Kommission zurückgewiesen. Die Brüsseler Behörde hatte im Jahr 2000 befunden, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau, also quasi einen »sicheren Hafen« für aus Europa transferierte Daten böten. Dass Edward Snowden die Hafenidylle inzwischen schwer erschüttert hat, war offenbar egal. Der von Schrems beim Wiener Landesgericht eingebrachten Sammelklage haben sich mehr als 25 000 Facebook-Nutzer angeschlossen.

Im Kern geht es darum: Facebook verwende US-Datenschutzbestimmungen, die in der EU ungültig sind, und habe durch die Teilnahme am NSA-Programm PRISM Daten massenhaft an den US-Geheimdienst weitergereicht. Facebook-Nutzer würden zudem auf Drittseiten verfolgt, selbst wenn sie diese nie »gelikt« haben und über externe Anwendungen könnten persönliche Daten abgegriffen werden.

Facebook ließ sich gar nicht erst auf eine sachliche Auseinandersetzung ein, sondern zweifelte die Zuständigkeit des Wiener Gerichtes an. Der Daten-Goliath sprach dem David sogar den Status eines »Verbrauchers« ab und unterstellte ihm kommerzielle Interessen. Diese Frage war, wie sich herausstellte, von entscheidender Bedeutung. Richterin Margot Slunsky-Jost befand nämlich, dass der Kläger »das enorme Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich nutzt«. Damit sei sein Facebook-Account kommerziell und Schrems gelte nicht als »Verbraucher«. Somit konnte sich das Gericht aus der heiklen Affäre ziehen: Nur Verbraucher können am eigenen Wohnsitz eine Klage einbringen. Für Schrems dagegen ist demnach die irische Justiz zuständig, nicht das Wiener Gericht. Schrems‘ Anwalt Wolfram Proksch und hat den Eindruck, »dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte«. Dort wird sie nun auch landen. Schrems will durch alle Instanzen gehen.

Die nächste Etappe könnte schon bald in Luxemburg stattfinden. Nach seiner Abweisung in Irland hatte Schrems beim High Court Beschwerde eingelegt. Das irische Höchstgericht will nun vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob die nationale Datenschutzbehörde sich einfach auf die »Safe Harbor«-Entscheidung der EU-Kommission verlassen durfte oder die durch Snowdens Enthüllungen gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigen hätte müssen. Eine Entscheidung steht noch aus.

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