Zu hohe Rendite

Sparkasse Ulm will »Scala«-Verträge loswerden

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 2 Min.
In der bislang letzten Runde vor Gericht haben die Sparer zum zweiten Mal gewonnen. Ein Ende der juristischen Auseinandersetzung ist aber nicht in Sicht.

Richter kritisieren immer öfter die selbstgefällige Praxis von Banken und Sparkassen. Eine weitere richterliche Hiobsbotschaft erreicht die Finanzdienstleister aus Süddeutschland: Im ausdauernden Rechtsstreit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge bei der Sparkasse Ulm hat das dortige Landgericht am Freitag den Kunden recht gegeben. Im Kern ging es um die Frage, ob die Sparkasse die »Scala«-Verträge durch ein Schlupfloch beenden kann, ob die Bank den Kunden zu Recht die Erhöhung der monatlichen Sparraten verweigert hat und ob der variable Grundzins in den Verträgen richtig festgelegt wurde. Der Ulmer Rechtsanwalt Christoph Lang vertritt mehr als 60 Sparer und setzt sich seit Monaten mit der Bank auseinander.

Im Verkündigungstermin am Freitag sprachen die Richter gleich mehrere Teilurteile aus. So sei der Werbeflyer, mit dem die Sparkasse für »Scala« geworben hatte, »zum Vertragsinhalt geworden«, erklärt der Pressesprecher des Landgerichts auf Anfrage. Die Sparer durften daher jederzeit zwischen einer Sparrate von 25 und 2500 Euro monatlich wählen. Angesichts des hohen Zinssatzes der »Scala«-Verträge hatten zuletzt viele Kunden ihre Sparrate trotz Kündigungsdrohung noch aufgestockt.

Eine weitere Kritik am Vorstand der Sparkasse betrifft die Berechnung des variablen Zinssatzes. Sie hätte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) erfolgen müssen, so der Vorsitzende Richter am Landgericht, Hermann Steinle. Die Sparkasse muss nun die Zinsen ihrer ungeliebten Kunden neu berechnen. Abertausende Sparer können auf satte Nachzahlungen hoffen.

Hintergrund des Streits ist die derzeitige Niedrigzinsphase. Die Bank hatte versucht, mehr als 20 000 Sparer mit Alternativen aus hoch verzinsten Verträgen herauszulocken - ansonsten drohe die Kündigung. Doch das Landgericht hatte Sparern schon im Januar den Rücken gestärkt und verkündet, ein ordentliches Kündigungsrecht der »Scala«-Verträge bestehe nach den gesetzlichen Vorschriften nicht - die Bank legte gegen das Urteil Berufung beim Stuttgarter Oberlandesgericht ein.

Ob das neuerliche Urteil rechtskräftig wird, ist ebenfalls noch offen. In einem Rechtsstreit mit den Verbraucherschützern in Stuttgart um »Scala« hatte die Sparkasse in der Vergangenheit bereits einmal eingelenkt. Auch mit einzelnen Sparern einigte sich die Sparkasse nach eigenen Angaben außergerichtlich. Nun dürfte der Vorstand zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um über die nächste Runde zu entscheiden. Beobachter sprechen von einem »Scala-Skandal«, der bei einem höchstrichterlichen Urteil noch die ganze Branche treffen könnte. So wurden bislang nach Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg 200 000 Bausparverträge von Banken und Sparkassen gekündigt. Auch hier ging es um Altverträge mit hohen Zinsen.

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