Geheimniskram
Uwe Kalbe über die Organklage der Bundestagsopposition in Karlsruhe
Nun endlich haben LINKE und Grüne in Karlsruhe Organklage eingereicht. Sie sehen sich in ihren Rechten - bei der Kontrolle der Geheimdienste - unzulässig eingeschränkt. Was sie zu erwarten haben, ist allerdings ebenfalls begrenzt. Die Selektorenliste des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA in irgendeiner Form einzusehen, das können die Kläger vielleicht erzwingen. Die Grundfrage bleibt: Selbst wenn es darf - kann das Parlament Geheimdienste effektiv kontrollieren? Gar deren verändertes Handeln erzwingen? Denn das ist hier offenkundig dringend nötig.
Dass Geheimdienste im Geheimen wirken, liegt in der Natur der Sache. Der Hang zum Illegalen ist damit allerdings ebenfalls naturgegeben. Wenn Geheimdienste, um zu funktionieren, die Regeln der demokratischen Kontrolle außer Kraft setzen müssen und vor allem - können, steht dieser Teil der Demokratie in Frage. Wie weit die Zwänge der Geheimhaltung gehen, zeigt sich in der Klageschrift der Opposition selbst. Große Teile sind geschwärzt. Das Gericht wird unter diesen Umständen zunächst prüfen müssen, ob die »zugeteilten« Informationen ausreichen, um in dem Fall überhaupt urteilen zu können. Die Selektorenliste - geheim. Teile der Klageschrift - geheim. Man könnte die Richter verstehen, wenn sie auch das Urteil im Geheimen sprächen. Peinlich genug ist das Ganze ja.
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