Gute und schlechte Quoten

Uwe Kalbe sieht im jüngsten Vorschlag de Maiziéres einen Verfassungsbruch

  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn SPD-Vize Ralf Stegner den Rücktritt des Bundesinnenministers fordert, hat er damit recht. Allerdings ist die Begründung falsch. Nicht mangelhafte Bearbeitung der Asylanträge sind der Skandal, den man Thomas de Maizière zuerst vorwerfen muss, sondern ein gezielter Angriff auf das Grundgesetz. Sein Vorschlag: Europa sollte sich auf festgelegte Asylkontingente verpflichten. Doch das bedeutete eine Verweigerung des Asylrechts oberhalb dieser Grenzen. Der Innenminister wirft damit die in völkerrechtliche Standards und ins deutsche Grundgesetz geflossenen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges auf den historischen Müll.

Dass de Maizière seinen Vorschlag proeuropäisch, also vermeintlich fortschrittlich aussehen lässt, ist perfide. Nicht alles, was über nationale Grenzen hinaus gedacht wird, ist auch fortschrittlich gedacht. Auf deutsche Initiative wurde das von Anfang an ungerechte Dublin-System geschaffen, auf deutsche Initiative wird es nun verabschiedet – zusammen womöglich mit dem Asylrecht. Da könnte das Grundgesetz zur Not bleiben, wie es ist. Inmitten eines EU-weiten Asyllimits bliebe vom nationalen Asylrecht nur eine leere Hülle. Aufnahmequoten für alle EU-Länder wären ein Fortschritt, weil sie die einseitige Pflicht der Ersteinreiseländer an den EU-Außengrenzen beendeten. Asylquoten aber wären eine Katastrophe.

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