Handreichung
René Heilig zum Libyen-Urteil und den Folgen für das neue Weißbuch
Das Urteil zum »Pegasus«-Einsatz der Bundeswehr vor vier Jahren in Libyen klingt wie eine Antwort vom Sender Jerewan: Im Einzelfall ja, im Prinzip nein. Ist das praktikabel? Durchaus - wenn man an der Regierung ist. Nicht nur bei kleinen geheimen Kommandoaktionen kann die künftig - nun richtergestützt - ohne Parlamentszustimmung handeln. Auch bei kommenden Cyberoperationen könnte »die Lage« eine schnelle Reaktion abseits bisheriger Bahnen verlangen. Selbst wenn sich die Macher hinterher - was allen politischen Erfahrungen widersprechen würde - einen mehrheitlichen Bundestagsrüffel einfangen: Was soll’s!
Zwar bekräftigten die Karlsruher Rechtsausleger beim Thema Soldatenexport den grundsätzlichen Parlamentsvorbehalt, doch objektiv spielt ihr Urteil jenen in die Hände, die eine Aufweichung dieses Grundsatzes anstreben. In der Rühe-Kommission, die ihre einschlägigen Beratungen im Sommer abgeschlossen hatte, sprachen sich Vertreter der Regierungskoalition mit Verweis auf Bündnisnotwendigkeit in NATO und EU vehement für Korrekturen aus. Sie streben einen »Mitmachautomatismus« an. Vorerst läuft die Volksvertreter-Gewissensentscheidungsabnahme noch über eine angestrebte neue Definition bewaffneter Einsätze.
Auch wenn Grünen-Kläger den Karlsruher Spruch als halben Erfolg ansehen - die, die im Verteidigungs- und im Außenamt an der neuen sicherheitspolitischen Architektur Deutschlands arbeiten, werden darin manch nützliche Handreichungen für das 2016 erscheinende Weißbuch finden.
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