Aufforderung zur Schlüsselübergabe
Etliche Kommunen erwägen Beschlagnahmung von Immobilien als Flüchtlingsunterkunft / Empörte Reaktionen auf LINKE-Vorschlag in Sachsen
Hamburg plant das »Max-Bahr-Gesetz«. So wird salopp ein Vorstoß bezeichnet, mit dem die Hansestadt das akute Problem fehlender Unterkünfte für Flüchtlinge lindern möchte. Ein Gesetz, das die Bürgerschaft im Oktober beschließen dürfte, soll ab Ende 2015 die Beschlagnahme ungenutzter Gewerbegrundstücke und Immobilien ermöglichen. Konkret geht es um Gebäude mit über 300 Quadratmeter Nutzfläche, wie sie etwa einstige Filialen der insolventen Baumarktkette Max Bahr bieten. Vorrang gebe man einvernehmlichen Regelungen mit Eigentümern, sagt der grüne Justizsenator Till Steffen, aber »im absoluten Ausnahmefall« müsse man die Nutzung erzwingen können.
Ein sinnvoller Ansatz, meint man auch bei der LINKEN in Sachsen. Bevor Flüchtlinge monatelang in Zelten oder Turnhallen ausharren müssten, sei die »Beschlagnahme leer stehender Gebäude in Privatbesitz die bessere Alternative«, sagt ihr parlamentarischer Geschäftsführer Sebastian Scheel, der von der Landesregierung nun eine »landesweite Beschlagnahme-Strategie« fordert.
Bisher leben die Behörden im Freistaat von der Hand in den Mund. Das Land rechnet für dieses Jahr mit mindestens 40 000 Flüchtlingen. Zunächst werden sie in Einrichtungen zur Erstaufnahme untergebracht. Die Kapazitäten wurden zwar zunächst auf 13 500 und dann auf 15 000 angehoben; genutzt werden Turn- und Messehallen, Ferienlager und Hotels, zudem etliche Zeltlager. Weil aber die Verfahren lange dauern, drängen Woche für Woche 1000 Menschen mehr in die Erstaufnahmelager, als sie verlassen. Kapazitäten bleiben daher knapp; zugleich steigen offenbar die Preise. Die Möglichkeit zu Beschlagnahmen könne sichern, »dass der Staat genügend Räume findet, ohne dafür mit Steuergeld Mondpreise zahlen zu müssen«, sagt Scheel.
Was in Sachsen noch eine Idee ist, steht anderswo bereits kurz vor der Umsetzung: Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden die Bezirksverordneten Mitte Oktober entscheiden, ob Wohnungen beschlagnahmt werden können. In Berlin soll es 5000 Wohnungen geben, die aus spekulativen Gründen leer stehen. Deren Nutzung wolle man in der derzeit schwierigen Lage »erzwingen«, heißt es in einem Antrag. Ein Gesetz ist dafür nicht notwendig; juristische Grundlage ist das Ordnungsrecht.
Auch in Sachsen eröffnet das geltende Polizeigesetz die Möglichkeit, Eigentümer zur Schlüsselübergabe zu zwingen. Paragraf 27 regelt die Beschlagnahme »einer Sache« und legt zugleich fest, dass Wohnungen »zur Verhinderung von Obdachlosigkeit ... nicht länger als zwölf Monate« beschlagnahmt werden dürften. Sie erhalten während dieser Zeit eine Entschädigung entsprechend der üblichen Vergleichsmiete, betont Scheel: »Es geht nicht um Enteignung.«
Das aber unterstellen trotz gegenteiliger Beteuerung der Fraktion viele Kommentatoren auf deren Facebookseite, über die nach Veröffentlichung der Idee ein regelrechter Sturm der Entrüstung hereinbrach. Es gab mehr als 2300 Kommentare, die gehässig zu nennen oft untertrieben ist. »Revival SED« wurde ebenso gepostet wie »Wie zu Adolfs Zeiten«. Oft werden schiefe historische Analogien gezogen: »In der DDR auf Flüchtlinge schießen und jetzt Bürger für sie enteignen«, heißt es. Ein Nutzer erklärt: »Ich brenne mein Haus lieber nieder, bevor ich das zulasse.«
Scheel betont, dass Zwang »nicht das erste Mittel der Wahl« sei, und verweist auf ein Portal der Thüringer Regierung, wo Eigentümer selbst Immobilien anbieten können. Zudem gehe es um eine befristete Lösung - ähnlich wie in Hamburg, wo das Gesetz automatisch im März 2017 ausläuft. Die Empörten erreichen derlei Differenzierungen indes nicht. Anderen geht es ähnlich. Als Fritz Kuhn, grüner OB in Stuttgart, angesichts aktueller Wohnraumknappheit in seiner Stadt unlängst Strafen für Vermieter forderte, die Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen lassen - da fand auch er sich in einem veritablen »Shitstorm«.
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