Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund technischer Probleme

EuGH-Urteil zu Flugastrechten

  • Eve Büchner
  • Lesedauer: 2 Min.
Auf diese Entscheidung haben die Flugpassagiere gewartet: Es geht einmal mehr um die Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund technischer Probleme.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzte sich gegen zahlungsunwillige Airlines durch und stärkte einmal mehr die Rechte von Fluggästen. Bis zuletzt verweigerten viele Airlines ihren Passagieren die Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund technischer Probleme. Doch das Urteil des EuGH vom 18. September 2015 (Az. C-257/14) beendet diese Praxis und weitet die Rechte von Fluggästen zum wiederholten Male aus.

Im Klartext besagt das aktuelle Urteil: Von nun an sind die Airlines verpflichtet, einen Schadenersatz auch dann auszuzahlen, wenn unerwartete technische Probleme die Verspätung verursachen.

Die Entscheidung des EuGH stärkt die Passagierrechte fundamental und zeigt, dass die europäischen Richter Willens sind, aus der EU-Verordnung 261/2004 ein anwendbares Gesetz zu machen. Für Deutschland ist das Urteil indes keine große Überraschung: Der BGH hatte dies bereits unlängst selbst entschieden. Airlines und Gerichte akzeptieren das.

Und dennoch haben sich viele Airlines - vor allem die Billigfluggesellschaften wie Ryanair - lange hinter den ungeklärten Fragen versteckt. Problematisch bleiben für viele Reisende die unterschiedlichen Rechtssysteme in Europa. Denn obwohl die Fluggastrechte für die gesamte EU (auch die Schweiz, Norwegen und Island) gelten, fällt die Bearbeitung der Fälle in den einzelnen EU-Staaten höchst unterschiedlich aus.

Sind deutsche, englische und auch polnische Gerichte zumeist schnell und auf Seiten der Geschädigten, haben es Passagiere in Ländern wie Spanien, Italien oder auch Frankreich schwer, ihre Entschädigung zu erhalten. Dort, wo Zivilgerichtsbarkeit auf römischem Recht basiert, sind die Richter frei in ihrer Entscheidung - EuGH-Urteile hin oder her.

Obwohl Airlines auf die Rechtsprechung des EuGH reagieren und auch mit diesem Urteil die Regulierung vereinfacht werden wird, gilt: Der Anspruch muss dort geltend gemacht werden, wo die Airline ihren Hauptsitz hat oder am Ort des Start- oder Zielflughafens. Das führt dazu, dass auch viele Deutsche Urlauber in Spanien vor Gericht müssten. Sprachbarrieren, fehlende Rechtsberatung und die Langsamkeit der Jurisdiktion schrecken viele ab, so dass sie den Airlines kampflos bares Geld schenken.

Die Autorin Eve Büchner ist Geschäftsführerin vom Entschädigungsdienstleister refund.me (www.refund.me). Dieser global aufgestellte Dienstleister mit Firmenzentralen in Potsdam und Palo Alto (Kalifornien) unterstützt mit Expertenteams in 13 Ländern Reisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche bei Verspätungen, Flugausfällen, verpassten Anschlüssen oder Flugumleitungen.

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