Gericht hebt Verbot von Hogesa-Demo in Köln auf

Demonstration aber nur unter Auflagen erlaubt / Bericht: Einer der Hogesa-Gründer war V-Mann des Verfassungsschutzes

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Die Kölner Polizei hatte die geplante Demonstration genau ein Jahr nach den Ausschreitungen Ende Oktober 2014 zunächst verboten - es sei von einem »unfriedlichen« Verlauf auszugehen. Ein Gericht hob das Verbot in Teilen auf.

Berlin. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag das Verbot der geplanten Demonstration unter dem Motto »Köln 2.0 – friedlich und gewaltfrei gegen islamistischen Extremismus« am 25. Oktober teilweise aufgehoben. Das Polizeipräsidium der Stadt Köln hatte die Demonstration, die genau ein Jahr nach dem Gewaltexzess von Hooligans und Neonazis aus ganz Deutschland stattfinden sollte, zuvor verboten. Die Polizei begründete das Verbot mit Erkenntnissen, die auf einen unfriedlichen Verlauf der Demo schließen lassen haben: Die angemeldete Demonstration sei ausdrücklich als »Hommage« an die Ausschreitungen des vergangenen Jahres gedacht. Dagegen rief der Anmelder das Gericht an. Dies hob das Verbot aber nur in Teilen auf: Ein Demonstrationszug bleibt im Gegensatz zu einer Kundgebung verboten, außerdem darf die Polizei Auflagen in Bezug auf den Ort, den Ablauf und die Dauer der Veranstaltung verhängen.

Unterdessen wurde bekannt, dass einer der führenden Köpfe von »Hogesa«, den »Hooligans gegen Salafisten«, der im September verstorbene Roland Sokol, seit 2009 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war. Das schreibt Christoph Ruf, der auch für das »nd« schreibt, auf »Spiegel Online«. Insofern wirkt die Überraschung der Behörden nach den Ausschreitungen im vergangenen Jahr selbst etwas überraschend. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte damals erklärt, die Hogesa-Demo sei durch »exzessive, teils eruptive und nicht vorhersehbare Gewaltanwendung gegenüber Polizeibeamten« geprägt worden. Was damals an Gewaltpotenzial nach Köln fuhr, hätten die Behörden wissen können – von Hogesa selbst. nd/stf

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