Nebenjobber
Selbst will Stephan Harbarth für den neuen Mandanten seiner Kanzlei »SZA Schilling, Zutt & Anschütz« dann doch nicht arbeiten: »Ich bin persönlich mit einem anwaltlichen Mandat für VW nicht befasst«, so der CDU-Bundestagsabgeordnete. Das Pikante an der Verbindung zu dem Autobauer, den die Kanzlei laut der »Süddeutschen Zeitung« in der Abgasaffäre vertritt: Harbarth ist Obmann der Union im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Als solcher müsste er auch in Sachen Volkswagen die Verbraucher schützen, die zu Millionen von den Abgasmanipulationen betroffen sind. Eine Befassung mit dem Thema wurde jedoch von der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Rechtsausschusses gestrichen. »CDU/CSU und SPD haben im Rechtsausschuss geschlossen dafür gestimmt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen, weil eine sachgerechte Befassung des Ausschusses nicht möglich war«, wiegelt der Unionsmann ab.
Der 43-Jährige verdient als Anwalt nicht schlecht. Seit Mai 2008 ist Harbarth laut »Süddeutscher Zeitung« Vorstandsmitglied in der Kanzlei. Was offiziell als Nebentätigkeit bezeichnet wird, scheint bei ihm eher ein Fulltime-Job zu sein. Zumindest verdient er als Vorstand mehr als im Bundestag. Die Internetplattform Abgeordnetenwatch.de schätzt Harbarths Gesamteinkünfte seit Beginn der laufenden Legislatur auf mindestens 650 000 Euro.
Auf eben jener Plattform wollten drei Bürger von dem gebürtigen Heidelberger wissen, wie seine gut bezahlte Nebentätigkeit mit seinem Bundestagsmandat vereinbar ist. Schließlich steht in dem Geschäftsbericht der Kanzlei, dass ihre Vorstandsmitglieder bei ihr »hauptberuflich« tätig seien.
Harbarth wich den Fragenden mit allgemeinen Ausführungen aus: »Politiker sollten auch in ihrer Abgeordnetenzeit nahe bei den Menschen im Leben und im Beruf bleiben, um so realitätsnah und unabhängig entscheiden zu können«, antwortete er. Über seine politischen Aktivitäten im Bundestag sowie im Wahlkreis berichte er auf seiner Website. Zum Thema Verbraucherschutz findet man dort jedoch recht wenig.
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