Linkspartei will Mindesthonorare
Kipping: Erschreckende Zahlen armer Solo-Selbständiger / Bartsch: Sicherung eines auskömmlichen Einkommens nötig
Berlin. In der Linkspartei wird der Ruf nach Einführung von Mindesthonoraren für Selbstständige lauter. Die Vorsitzende Katja Kipping forderte eine solche Regelung angesichts der Tatsache, dass immer mehr Selbständige zusätzlich Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. »Die erschreckenden Zahlen von aufstockenden Solo-Selbständigen zeigen, wir brauchen neben einem gesetzlichen Mindestlohn auch Mindesthonorare für Handwerker und freie Berufe, in denen es Gebührenordnungen wie für Ärzte, Anwälte oder Architekten nicht gibt«, sagte sie der »Mitteldeutschen Zeitung«. Kipping sieht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel von der SPD bei dem Thema gefordert, aktiv zu werden und das Gespräch mit den Berufsfachverbänden zu suchen, wie ein Mindesthonorar umgesetzt werden könne.
Zuvor war berichtet worden, dass im vorigen Jahr 117.904 Selbstständige ergänzend ein Recht auf Arbeitslosengeld II hatten - im Jahr 2007 war es noch 66.910 Selbstständige. Die Zahlen gehen aus der Antwort des Statistischen Bundesamtes auf eine Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor. Zugleich hat sich die Zahl der Selbstständigen ohne Beschäftigte (»Ich-AG«) seit 2000 von 1,84 auf 2,34 Millionen erhöht. Die meisten der Solo-Selbstständigen arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft und verfügen über ein geringes Einkommen. Netto waren es 2014 im Schnitt 1.496 Euro pro Monat. Selbstständige mit Beschäftigten kamen auf ein monatliches Nettoeinkommen von 2.701 Euro, abhängig Beschäftigte auf 1.553 Euro.
Bereits im September hatte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch die Idee von Mindesthonoraren in die Debatte gebracht. Man müsse eine Antwort darauf finden, »wie denjenigen, die schon heute nicht mehr als abhängig Beschäftigte einer Erwerbsarbeit nachgehen, ein auskömmliches Einkommen gesichert werden kann«, so Bartsch in »neues deutschland«. Für die über zwei Millionen Soloselbstständigen »könnte dies über ein Mindesthonorar möglich gemacht werden«. Diese Regelung könne »darüber hinaus auch dazu beitragen, das sogenannte Outsourcing zu verhindern, da für den Auftraggeber die Vergabe von Arbeit an Selbstständige nicht mehr automatisch billiger ist«. nd
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