Wohin, wenn die Wohnung pflegegerecht umgebaut wird?
Kurzzeitpflege und Umbauten werden bezuschusst
Herr L. hat Pflegestufe 2 und leidet an Demenz. Er lebt allein in seiner Wohnung und wird von seiner Tochter betreut. Da Herr L. auf einen Rollstuhl angewiesen ist, müssen Türen verbreitert und das Bad umgebaut werden. Die Pflegeversicherung hat den »wohnumfeldverbessernden Maßnahmen« zugestimmt und einen Zuschuss von 4000 Euro bewilligt.
Allerdings ist während des Umbaus an eine Pflege in der Wohnung nicht zu denken. Bei seiner Tochter kann Herr L. aber auch nicht einziehen. »In solchen Fällen kommt eine vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege in Betracht«, erklärt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. »Die Pflegeversicherung zahlt dafür über maximal vier Wochen 1612 Euro im Kalenderjahr. Der Zuschuss kann auf 3224 Euro und die Dauer von acht Wochen verdoppelt werden, wenn der Anspruch auf Verhinderungspflege nicht genutzt wird.«
Die Pflegeversicherung übernimmt zwar Kosten für die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie für die soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung. Für Unterkunft und Verpflegung zahlt der Pflegebedürftige jedoch selbst. Das gilt auch für die Fahrtkosten der Einrichtung.
Da während der Kurzzeitpflege das halbe Pflegegeld weitergezahlt wird, kann dies dafür eingesetzt werden. Im Falle von Herrn L. sind es 272,50 Euro im Monat. Auch die Mittel für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen können dafür genutzt werden. Für letzteres stehen 104 Euro monatlich zur Verfügung, bei schwerer Demenz sind es 208 Euro. Anspruch auf die 104 Euro im Monat haben seit diesem Jahr auch Pflegebedürftige ohne Demenz.
Bei der Auswahl der Pflegeeinrichtung sollte man sich beraten lassen. Die Beratung bekommen gesetzlich Versicherte von ihrer Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Privat Versicherte wenden sich über die kostenfreie Telefonnummer (0800) 101 88 00 an die Compass Pflegeberatung. Kostenlose und anbieterneutrale Infos erhalten dort auch gesetzlich Versicherte. Die Experten kennen die zugelassenen regionalen Einrichtungen und deren Spezialisierung. Außerdem können sie bei den Antragsformalitäten und beim Gespräch mit dem Pflegebedürftigen helfen.
Denn wichtig ist, dass Herr L. in alle Entscheidungen, so weit es möglich ist, einbezogen wird und diese akzeptiert. Seine Tochter hat zwar eine Vorsorgevollmacht. Doch die nützt nichts, wenn sich Herr L. weigert, vor Beginn der Bauarbeiten die Wohnung zu verlassen. Da solche Gespräche schwierig sein können, sollten sich pflegende Angehörige weitere Hilfe suchen. Die Adressen regionaler Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen einschließlich der Demenzberatung für Migrantinnen und Migranten sind unter www.deutsche-alzheimer.de im Internet zu finden.
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