Sicherheitshinweise auf Alufolien müssen künftig eindeutiger sein

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Verbraucherzentralen haben wiederholt die bisherige Praxis der Sicherheitshinweise auf Aluminiumfolien für Lebensmittel kritisiert - und warnen.

Zum einen findet sich der Hinweis häufig versteckt im Kleingedruckten auf der Verpackungsrückseite. Und was besonders ärgerlich ist: Die Sicherheitshinweise werden mit einem verharmlosenden Abschlusssatz konterkariert.

Nun ist ein Teilerfolg zu verzeichnen, denn der Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat kürzlich beschlossen, dass relativierende oder widersprüchliche Zusätze nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen und damit nicht zulässig sind.

Was bedeutet dies? Alufolien oder andere Gegenstände aus Aluminium, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, tragen normalerweise einen Hinweis für die sichere und sachgemäße Verwendung. Dies schreibt die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 in ihrem Artikel 15 vor.

Bisher lautete dieser Hinweis beispielsweise so: »Aluminiumfolie nicht zum Abdecken von feuchten, säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln auf Servierplatten oder Schalen aus Metall verwenden. Folien können sich infolge von Lokalelementbildung auflösen. An Lebensmittel abgegebene Aluminiumbestandteile sind jedoch nicht gesundheitsschädlich«.

Der letzte Satz ist künftig nicht mehr zulässig. Denn warum ein Sicherheitshinweis, wenn am Ende gar nichts schädlich sein soll? Die Diskussion um nachteilige gesundheitliche Auswirkungen einer zu hohen Aufnahme an Aluminium wird seit einiger Zeit nicht mehr nur in Fachkreisen geführt.

Unbestritten ist, dass die Aufnahme an Aluminium aus gesundheitlichen Gründen vorsorglich reduziert werden sollte. Dem Verwendungsnachweis kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.

»Wir begrüßen die Entscheidung von ALS und erwarten, dass die Lebensmittelüberwachung verharmlosende Kennzeichnungen künftig ahndet. Darüber hinaus sollten die Hersteller ihre Verpackungen schnellstmöglich so gestalten, dass die Sicherheitshinweise auf Alufolien auf den ersten Blick ins Auge springen«, so Christa Bergmann, Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa)..

Verbraucher sollten Warnhinweise auf Alufolien im Interesse der eigenen Gesundheit ernst nehmen und keine säurehaltigen, salzigen und feuchten Lebensmittel in Alufolie aufbewahren. vzsa/nd

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