Wie Papas Erziehungsurlaub und Altersvorsorge vereinbaren
Fragen & Antworten zur »Väterzeit«
Elternzeit bedeutet immer öfter auch »Väterzeit«: Im vergangenen Jahr nahmen 32 Prozent der Väter in Deutschland für ihren Nachwuchs eine berufliche Auszeit. 2006, vor Einführung des Elterngeldes, waren es lediglich 3,5 Prozent.
Doch wie lange dürfen Väter überhaupt Elternzeit nehmen? Wie viel Elterngeld steht ihnen zu? Antwort auf die wichtigsten Fragen gibt die Versicherung CosmosDirekt.
Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld gibt es für alle Mütter und Väter, die ihr Kind vorrangig selbst betreuen möchten und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Eltern ohne Erwerbseinkommen wie zum Beispiel Hausfrauen, Studenten oder Arbeitslose können in der Regel mit dem einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro rechnen. Einen Antrag darauf stellt man bei der regionalen Elterngeldstelle.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngelds bemisst sich am Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils. So sind finanzielle Unterstützungen von monatlich bis zu 1800 Euro möglich.
Wie lange darf ich Elternzeit nehmen?
Anspruchsberechtigte Elternpaare erhalten insgesamt maximal 14 Monate lang volle finanzielle Unterstützung für ihre Kinderbetreuung. Wie lange die Babypause insgesamt gehen soll, darf jeder selbst entscheiden. Für das Jahr 2012 stellte das Statistische Bundesamt einen deutlichen Geschlechterunterschied fest: Frischgebackene Mütter bezogen größtenteils zwischen 10 und 12 Monaten Elterngeld (92,7 Prozent), während die Mehrheit der Männer eine berufliche Auszeit von bis zu 2 Monaten nahm (78,2 Prozent).
Was bedeutet das neu eingeführte ElterngeldPlus?
Mit dem ElterngeldPlus können Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten, seit Anfang des Jahres doppelt so lange die finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Aus einem Elterngeld-Monat werden also zwei ElterngeldPlus-Monate - mit halbiertem Auszahlungsbetrag.
Verändert Erziehungszeit die gesetzliche Rente?
Bis zu drei Jahre Erziehungszeit werden pro Kind auf die Rente angerechnet, sogar dann, wenn man bereits nach einem Jahr wieder arbeitet. Die Kindererziehungszeit kann immer nur ein Elternteil in Anspruch nehmen. Erziehen beide Eltern gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll der Vater sie erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung hierfür. Wichtig dabei: Die Erklärung gilt für maximal zwei Monate rückwirkend. Wird die Frist verpasst, sammelt man keine Rentenansprüche während der Erziehungszeit.
Wie wirkt sich Elternzeit auf die Riester-Rente aus?
Väter und Mütter mit Riester-Altersvorsorgevertrag können diesen in der Elternzeit problemlos fortführen. Für eine volle Förderung ist wichtig, den Mindesteigenbeitrag zu zahlen. In der Elternzeit gilt für Riester-Verträge die übliche Regelung: Die volle Zulage erfordert vier Prozent des Vorjahreseinkommens oder maximal 2100 Euro Beitrag - abzüglich Zulagen, auch wenn während der Elternzeit keine oder nur geringe Einkünfte vorhanden sind. Dafür ist der Mindesteigenbeitrag im ersten Jahr nach der Elternzeit vergleichsweise geringer, denn es ist auch dann das Vorjahreseinkommen maßgeblich.
Welcher Elternteil erhält die Kinderzulage zur Riester-Rente?
Die bis zu 300 Euro Zulage pro Jahr werden vom Staat für jedes Kind gezahlt, für das Anspruch auf Kindergeld besteht - allerdings jeweils nur an einen Elternteil. Standardmäßig wird das Geld auf den Vertrag der Mutter angerechnet. Väter erhalten die Kinderzulage zur Riester-Rente nur dann, wenn beide Elternteile diesen Antrag gemeinsam stellen. Die Auszahlung der Riester-Kinderzulage an den Vater ist stets auf ein Jahr befristet und muss deshalb immer wieder neu beantragt werden.
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