Polizeieinsatz bei Stuttgart 21 war rechtswidrig
Gerichtsentscheid: Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten hat es sich um eine Versammlung gehandelt
Stuttgart. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschied am Mittwoch Vormittag, dass der Polizeieinsatz gegen eine Stuttgart 21-Demonstration 2010 rechtswidrig war. Mehr als hundert Menschen wurden am 30. September von der Polizei verletzt. Der Tag ist als »Schwarzer Donnerstag« bekannt. Das Gericht entschied jetzt, dass es sich bei dieser Kundgebung der S21-Gegner rechtlich gesehen um eine Versammlung handelte, wie SPIEGEL ONLINE berichtet.
Gesetzlich gesehen darf die Polizei bei Versammlungen zwar einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden.
Gegen den Einsatz hatten sieben Opfer der Polizeigewalt geklagt, darunter der nahezu erblindete Dietrich Wagner. Wagner wurde von einem Wasserwerfer am Kopf getroffen und blutete danach stark aus den Augen. Einen Schadenersatz müssen sich die Opfer SPIEGEL ONLINE zufolge aber vor dem Landgericht erstreiten. nd
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