70 000 Rentner werden nach Rentenerhöhung steuerpflichtig
Ruhständler rutschen nach Rentenplus über das steuerfreie Existenzminimum
Berlin. Nach der Rentenerhöhung müssen voraussichtlich 70 000 Ruheständler im kommenden Jahr erstmals Steuern zahlen. Die betroffenen Senioren rutschten durch die höhere Rente in die Steuerpflicht, weil ihre Einkünfte dann über dem steuerfreien Existenzminimum liegen, wie aus einer am Montag bekanntgewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums an die Linken im Bundestag hervorgeht, über die zuvor die »Bild«-Zeitung berichtet hatte.
Im Zuge der zum 1. Juli 2015 angehoben gesetzlichen Rente werden im kommenden Jahr die Mehreinnahmen den Angaben zufolge auf 310 Millionen Euro geschätzt. Die gesetzliche Rente war zum 1. Juli 2015 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent angehoben worden und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent.
2014 gab es 20,6 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente. Von den mehr als 20 Millionen Ruheständlern werden 2016 voraussichtlich rund 3,9 Millionen »Steuerpflichtige mit Rentenbezug« vom Fiskus belangt werden. Das Ministerium verweist darauf, dass ein zusammen veranlagtes Paar als ein Steuerpflichtiger zählt.
Zugleich wird betont, dass die Steuerlast nicht allein davon abhängt, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Ausschlaggebend könne auch die Höhe weiterer Einkünfte sein - etwa Erträge aus Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen.
Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft eine relativ kleine, aber jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils und von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus belangt. Im Gegenzug werden die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre immer stärker von der Einkommensteuer freigestellt.
Die jährlich wachsende Zahl steuerzahlender Rentner ist damit nicht überraschend und Folge des Alterseinkünftegesetzes von 2005. Nach und nach werden Bezüge - Neurentner-Jahrgang für Neurentner-Jahrgang - stärker steuerpflichtig. Bis 2040 steigt der Steuersatz um je 2 Prozentpunkte mit dem Jahr des Renteneintritts. Dafür kann im Erwerbsalter jährlich mehr steuerlich abgesetzt werden.
2005 betrug der steuerpflichtige Rentenanteil 50 Prozent. Ist also jemand vor 2006 in die Rente gegangen, werden nur 50 Prozent seiner Renten in die Besteuerung einbezogen. Dieser Prozentsatz steigt mit jedem weiteren Rentnerjahrgang: von 70 auf 72 Prozent ab dem Rentnerjahrgang 2016. Somit bleiben 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Anteil bestehen.
Wegen der schrittweisen Erhöhung des der Steuer unterliegenden Anteils der Rente werden derzeit die meisten Rentner, die keine weiteren veranlagungspflichtigen Einkünfte beziehen, vom Fiskus verschont.
Zum 1. Juli 2016 dürften die Renten um knapp 4,4 Prozent im Westen und rund 5 Prozent im Osten steigen - was eher als Ausnahme gilt.
Die steuerliche Höhe für Altrentner kann man nach Darstellung von Steuerrechtsexperte Frank Hechtner nicht so einfach berechnen, da es davon abhänge, wann der Rentner erstmals in Rente gegangen ist und welche Erhöhungen er bis dahin bekommen hat. Das wirke sich auf den Umstand, was steuerfrei und was steuerpflichtig ist.
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