Das Recht auf ein eigenes Konto festgeschrieben
Neue Regeln für Girokonten
Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sieht für bestimmte Ausländergruppen und für Obdachlose einen erleichterten Zugang zu Bankdienstleistungen vor. Zudem sollen die Kreditinstitute gezwungen werden, ihre Kontogebühren künftig allgemein verständlich zu veröffentlichen. Die folgenden Fragen und Antworten behandeln die wichtigsten Neuerungen.
Was ist neu für Obdachlose?
Etwa 100 000 Obdachlose leben in Deutschland. Wer obdachlos ist, kann bislang kein Konto eröffnen, weil dafür ein fester Wohnsitz notwendig ist. Ohne eigenes Konto ist es aber schwierig, staatliche Leistungen zu beziehen oder einen Weg aus der Obdachlosigkeit zu suchen. Künftig soll es reichen, wenn ein Wohnungsloser in seinem Antrag auf Kontoeröffnung die Adresse eines Freundes oder Verwandten angibt. Die Bank kann dann Post dorthin schicken.
Welche Ausländer profitieren von dem Gesetzentwurf?
Asylsuchende und Ausländer, die zwar keinen Aufenthaltsstatus haben, aber aus bestimmten Gründen trotzdem nicht abgeschoben werden, erhalten die Möglichkeit, ein Girokonto zu eröffnen. Da viele von ihnen keine Ausweispapiere haben, um ihre Identität nachzuweisen, dürfen sie bei der Bank Papiere mit dem Siegel einer deutschen Ausländerbehörde vorlegen. Bedenken einiger Banken, die Standards zur Verhinderung der Geldwäsche würden aufgeweicht, teilen die Behörden nicht.
Weshalb kam im Vorfeld Kritik von den Banken?
Die Banken hatten 1995 eine Selbstverpflichtung für die Einrichtung von sogenannten Jedermann-Konten abgegeben. Diese Verpflichtung wurde aber offensichtlich nicht von allen Instituten konsequent umgesetzt. Denn sonst gäbe es heute in Deutschland nicht Hunderttausende Menschen ohne Konto. Die Mitarbeiter einiger Sparkassen sind zwar durch Landesgesetze und Verordnungen angehalten, niemanden abzuweisen. Sie klagen aber über die »Rosinenpickerei« anderer Banken, die Kunden, die ihnen unattraktiv erschienen, zur nächstgelegenen Sparkasse weiterschickten. Damit ist jetzt Schluss. Demnächst hat jeder das Recht, ein Guthaben-Girokonto zu eröffnen - und zwar bei einer Bank seiner Wahl.
Gibt es keine Ausnahmen?
Doch. Eine Bank darf die Kontoeröffnung verweigern, wenn der Antragsteller bereits anderswo in Deutschland ein Konto hat oder wenn er sich gegenüber dieser Bank strafbar gemacht hat - zum Beispiel durch Finanzbetrug. Ein weiterer möglicher Ablehnungsgrund sind größere Zahlungsrückstände aus einem früheren Vertrag.
Ist das Basiskonto umsonst?
Nein. Es werden Gebühren erhoben wie für jedes andere Girokonto. Die Behörden sollen aber darauf achten, dass die Kreditinstitute keine überhöhten Gebühren für das Basiskonto erheben, etwa um bestimmte Kundengruppen abzuschrecken.
Ändert sich bei Gebühren für normale Girokonten etwas?
Nein. Allerdings zwingt der Gesetzentwurf die Banken dazu, die von ihnen erhobenen Gebühren und Entgelte in Zukunft in verständlicherer Form aufzulisten. Dadurch soll es für Verbraucher leichter werden, aus den Angeboten verschiedener Banken das für sie jeweils günstigste Angebot auszuwählen. Zusätzliche Orientierung sollen unabhängige Websites bieten, die über die Konditionen der Geldinstitute informieren. Dazu gehört, dass die Websites nicht nur die Gebühren vergleichen, sondern auch die Dispozinsen. Sie sollen auch erwähnen, wie viele Geldautomaten oder Filialen eine Bank hat.
Was ist, wenn ich feststelle, dass eine andere Bank günstiger ist als das Institut, bei dem ich aktuell mein Girokonto habe?
Das Gesetzesvorhaben soll den Wechsel von einer Bank zur anderen einfacher machen. Es schreibt den Banken unter anderem vor, dass ein Kontoumzug insgesamt nicht länger als zehn Tage dauern darf. dpa/nd
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