Der Antrag wurde wegen Wunschzeiten abgelehnt
Teilzeitarbeit
Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 13 L 2791/15) und lehnte damit die Forderung einer Beamtin ab, wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet.
Im verhandelten Fall wollte eine Beamtin nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Sie stellte daher einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber, in Zukunft nur noch für 35 Stunden pro Wochen zwischen 8 und 15 Uhr eingeteilt zu werden.
Von Teilzeitarbeit spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Verglichen wird in der Regel die Wochenarbeitszeit - bei unregelmäßiger Arbeitszeit die Jahresarbeitszeit - von Arbeitnehmern des gleichen Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, gilt als Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die ...
Der Antrag wurde vom Arbeitgeber aber abgelehnt, weil es aus dienstlichen Gründen nicht möglich war, die Frau ausschließlich innerhalb des gewünschten Zeitraumes einzusetzen. Sie bekam allerdings das Angebot, ihr Anliegen mit einem Zuständigen noch einmal zu besprechen. Diese Möglichkeit nahm die Beamtin jedoch nicht wahr und wollte ihre Forderung einklagen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab dem Arbeitgeber Recht. Einem Antrag auf eine reine Teilzeitbeschäftigung hätte der Betrieb stattgeben müssen. Aber die Frau habe diesen im vorliegenden Fall eng an die spezifischen Arbeitszeiten geknüpft.
-
/ David BieberSozialarbeit wandert ins NetzSPD in NRW betrachtet bayerisches »Digital Streetwork«-Projekt als Vorbild
-
/ Ingar SoltyDer SüverkryptokommunistZum Tod des rheinländischen Liedermachers Dieter Süverkrüp
-
/ David BieberHeidi Reichinnek: Sozialismus mit HashtagSpitzenkandidatin Heidi Reichinnek war auf Wahlkampftour in Düsseldorf
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.