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Bundeskabinett beschließt Flüchtlingsausweis

Pro Asyl sieht im Gesetz keine Verbesserung für Geflüchtete / Datenschutz mangelhaft gesichert

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Flüchtlinge sollen nach ihrer Registrierung in Deutschland künftig mit einem neuen Ausweis ausgestattet werden, um Behördenabläufe zu vereinfachen. Dies sieht ein Gesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, das am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Mit der Regelung will die Bundesregierung zudem für einen besseren Datenaustausch zwischen den Behörden sorgen, um Doppelarbeit und Mehrfacherfassungen von Flüchtlingen zu vermeiden.

Zur Erhebung der Daten, darunter Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, werden nach dem Gesetz neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch die Grenzbehörden, die Polizei, die Aufnahmeeinrichtungen und die Ausländerbehörden verpflichtet. Die Daten der Asylsuchenden sollen möglichst direkt mit der Registrierung und nicht erst mit der Antragstellung in einem zentralen System erfasst werden. Zugriff auf die Daten sollen dann auch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Asylbewerberleistungsgesetz- und Meldebehörden bekommen.

Gesetz zum Datenaustausch beschleunigt Asylverfahren nicht

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl ist skeptisch, ob das geplante Gesetz zum intensiveren Datenaustausch der Asyl- und Ausländerbehörden schnellere Verfahren ermöglicht. Es sei nachvollziehbar, dass nicht mehr Bundespolizei, Landesaufnahmestellen und Bundesbehörden jeweils eine Akte über jeden einzelnen Flüchtling anlegen sollen und damit Doppelarbeit machten, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt dem Evangelischen Pressedienst. Dennoch fehle eine politische Vorgabe darüber, wie Verfahren tatsächlich beschleunigt werden können, kritisierte er und ergänzte: »Die Hauptbremse für schnellere Verfahren ist der Bundesinnenminister.«

Burkhardt verwies auf die Entscheidung der Innenminister von Bund und Ländern, bei syrischen Flüchtlingen wieder jeden Einzelfall vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen zu lassen. »Das zieht Verfahren in die Länge«, sagte er. Die Rückkehr der Dublin-Regel für Syrer, wonach sie in dem Land Asyl beantragen müssen, über das sie eingereist sind, führe außerdem zu bürokratischem Mehraufwand. »Das bedeutet, dass fünfmonatige Verfahren zur Überstellung nach Kroatien oder Ungarn geführt werden - ohne Ergebnis, weil diese Länder die Menschen nicht zurücknehmen«, erklärte er. Zudem forderte er eine Altfallregelung, um das Bundesamt vom Antragsstau zu befreien.

Burkhardt äußerte zu dem Gesetz auch datenschutzrechtliche Bedenken. »Der Datenfluss zwischen den Behörden ruft Unbehagen hervor«, sagte Burkhardt. Dieser dürfe nicht »uferlos« werden. »Ich sehe die Tendenz, dem Datenschutz keinen großen Stellenwert mehr einzuräumen«, sagte er. epd/nd

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