Gutachten: Bundeswehreinsatz in Syrien ist rechtswidrig

Laut Expertise für die Linksfraktion: Rechtliche Begründung der Bundesregierung unhaltbar / Assad-Regime nicht für Terroranschläge verantwortlich

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Während schon die ersten deutschen »Tornados« vom schleswig-holsteinischen Jagel aus zum umstrittenen Anti-IS-Einsatz in Syrien starten, kommt ein Rechtsgutachten für die Linke im Bundestag zu dem Schluss, dass der Syrien-Einsatz der Bundeswehr rechtswidrig ist. »Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar«, heißt es in dem 11-seitigen Papier des emeritierten Rechtsprofessors und früheren Linkenpolitikers Norman Paech, das die Linksfraktion am Donnerstag vorstellen will.

»Das Völkerrecht besteht nach wie vor darauf, dass ein Staat nur dann angegriffen werden kann, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem Territorium ausgehen, zugerechnet werden können«, schreibt der frühere Bundestagsabgeordnete. »Dies ist ein Gebot der Souveränität und territorialen Integrität sowie des zwingenden Gewaltverbots, die nur mit Zustimmung Syriens aufgehoben werden können.« Diese Zustimmung gibt es für Angriffe der Anti-IS-Allianz nicht.

Die Bundesregierung beruft sich in ihrer rechtlichen Begründung des Einsatzes unter anderem auf das in der UN-Charta festgeschriebene Recht auf »kollektive Selbstverteidigung« nach den Terroranschlägen von Paris. Für Paech ist entscheidend, dass der syrische Staat nicht für die Terroranschläge verantwortlich ist. Deswegen dürften ohne seine Erlaubnis auch keine Bomben auf sein Staatsgebiet abgeworfen werden, argumentiert er.

Ob die Linke gegen den Einsatz vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist auch nach Vorlage des Gutachtens unklar. Alle drei möglichen Klagewege sind für die Fraktion nur schwer zu beschreiten. Bei einer Organklage der Fraktion muss nachgewiesen werden, dass Parlamentsrechte eingeschränkt wurden. Das dürfte in diesem Fall schwierig werden. Das Parlament hat mit großer Mehrheit zugestimmt.

Für eine Normenkontrollklage fehlen der Linken auch dann die Stimmen im Bundestag, wenn sie die Grünen auf ihre Seite ziehen. Beide Oppositionsparteien zusammen kommen nicht auf die erforderlichen 25 Prozent der Sitze. Bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen. Das könnte beispielsweise ein Soldat sein, der in den Einsatz geschickt werden soll. Der dürfte für die Linke aber schwer zu finden sein.

Ziel der beiden Militärflugzeuge und eines Airbus A400M mit einem Vorauskommando von knapp 40 Soldaten ist zunächst die Türkei. Außerdem soll von Köln-Wahn aus ein Tankflugzeug starten. Die eigentlichen Aufklärungsflüge der »Tornados« über Syrien sind erst für Januar geplant. Der Bundestag hatte am Freitag die Entsendung von maximal 1200 Soldaten beschlossen. Zum deutschen Beitrag gehört auch die Fregatte »Augsburg«. Sie hat sich einem multinationalen Verband des Flugzeugträgers »Charles de Gaulle« angeschlossen. Agenturen/nd

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