Deutscher Einsatz illegal
Linksfraktion legt Studie des Völkerrechtlers Norman Paech zu Diskussion vor
»Das Völkerrecht besteht nach wie vor darauf, dass ein Staat nur dann angegriffen werden kann, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem Territorium ausgehen, zugerechnet werden können«, schreibt der frühere Bundestagsabgeordnete der LINKEN Norman Paech. »Dies ist ein Gebot der Souveränität und territorialen Integrität sowie des zwingenden Gewaltverbots, die nur mit Zustimmung Syriens aufgehoben werden können.« Diese Zustimmung gibt es für Angriffe der Anti-IS-Allianz nicht.
Dennoch hatte der Bundestag vor einer Woche die Entsendung von maximal 1200 Soldaten beschlossen. Zum deutschen Beitrag gehören Aufklärungs-Tornados, ein Tankflugzeug sowie die Fregatte »Augsburg«. Sie schützt bereits jetzt den Flugzeugträger »Charles de Gaulle«, von dem französische Jagdbomber starten. Der französische Verband ist inzwischen gemeinsam mit einem US-Trägerverband auf dem Weg in den Persischen Golf. Auch Stabs- und Verbindungspersonal unter anderem für den US-Stab, der die Anti-IS-Operation von Katar aus leitet, wird bereitgestellt. Die Bundesregierung beruft sich in ihrer rechtlichen Begründung des Einsatzes unter anderem auf das in der UN-Charta festgeschriebene Recht auf »kollektive Selbstverteidigung« nach den Terroranschlägen von Paris. Für Paech ist entscheidend, dass der syrische Staat nicht für die Terroranschläge verantwortlich ist. Deswegen dürften ohne seine Erlaubnis auch keine Bomben auf sein Staatsgebiet geworfen werden, argumentiert der Völkerrechtler.
Ob die Linksfraktion gegen den Einsatz vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist auch nach Vorlage des Gutachtens unklar. Alle drei möglichen Klagewege sind für die Fraktion nur schwer zu beschreiten. Bei einer Organklage der Fraktion muss nachgewiesen werden, dass Parlamentsrechte eingeschränkt wurden. Das dürfte in diesem Fall schwierig werden. Das Parlament hat mit großer Mehrheit zugestimmt.
Für eine Normenkontrollklage fehlen der LINKEN auch dann die Stimmen im Bundestag, wenn sie die Grünen auf ihre Seite ziehn. Beide Oppositionsparteien zusammen kommen nicht auf die erforderlichen 25 Prozent der Sitze. Bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen. Das könnte beispielsweise ein Soldat sein, der in den Einsatz geschickt werden soll. Der dürfte für die Linksfraktion aber schwer zu finden sein. nd/Agenturen
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