Vater hat Anspruch auf Unterhalt

Elterngeld und Kindesunterhalt

  • Lesedauer: 1 Min.
Wer Elterngeld bezieht, muss nicht arbeiten gehen, um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem weiteren Kind zu erfüllen.

Liegt eine Erwerbsobliegenheit - also die Verpflichtung, erwerbstätig zu sein - allerdings vor, gilt sie auch dann, wenn das jüngere Kind noch nicht das dritte Lebensjahr erreicht hat.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. September 2014 (Az. 10 UF 429/14).

Die Eltern des 2008 geborenen Kindes sind geschieden. Der Junge lebt im Haushalt des Vaters. Die Mutter hat ein weiteres, 2012 geborenes Kind. Bis September 2013 bezog sie Elterngeld. Der Vater, ein Arzt, verlangte Unterhalt von der Mutter.

Der Vater kann Kindesunterhalt ab Oktober 2013 verlangen, entschied das Gericht. Während des Bezugs von Elterngeld bestehe für denjenigen, der Unterhalt zahlen muss, keine Erwerbsobliegenheit.

Danach aber schon. Dann würde ihm ein fiktives Einkommen zugerechnet. Der Umstand, dass ein weiteres Kind noch nicht drei Jahre alt sei, ändere daran nichts. Die Verpflichtung zu arbeiten, bestehe gegenüber dem minderjährigen Kind aus einer früheren Beziehung dennoch.

Bei der Mutter, einer gelernten Krankenschwester, legten die Richter für die Berechnung des Unterhalts das Halbtageseinkommen einer Krankenschwester zugrunde. DAV/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.