Studenten-BAföG und Meister-BAföG
Studenten-BAföG: Mit Beginn des Schuljahres 2016 bzw. ab Wintersemester 2016/2017 werden die BAföG-Sätze um sieben Prozent angehoben. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann maximal 537 Euro an BAföG beziehen.
Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen um sieben Prozent, so dass mehr Studenten und Schüler Anspruch auf diese Leistung haben werden. Gab es zum Beispiel für verheiratete Eltern bislang zusammen einen Freibetrag von 1605 Euro, so steigt dieser ab dem Wintersemester 2016/2017 auf 1715 Euro.
Künftig dürfen BAföG-Empfänger mehr hinzu verdienen: Ein Minijob kann wieder kontinuierlich bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf BAföG-Leistungen ausgeübt werden.
Zudem wird der Freibetrag für jegliches eigenes Vermögen von 5200 Euro auf künftig 7500 Euro angehoben. Zugleich werden für Auszubildende/Studenten mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern die zusätzlichen Vermögensfreibeträge von derzeit jeweils 1800 Euro auf 2100 Euro erhöht.
Wer im Studium oder in der Ausbildung bereits Nachwuchs hat, bekommt künftig für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung (zurzeit 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind).
Meister-BAföG: Die Zuschüsse für Handwerker während ihrer Fortbildung zum Meister werden ab 1. August 2016 erhöht. Die Höchstbeträge zum Unterhalt steigen für Alleinstehende auf 760 Euro im Monat, für Verheiratete mit einem Kind auf 1238 Euro, bei zwei Kindern auf 1473 Euro. Für Alleinerziehende wird der Fördersatz auf 1003 Euro angehoben; außerdem erhalten sie einen Zuschlag zur Kinderbetreuung von 130 Euro.
Die Einkommensfreibeträge steigen für die Teilnehmer an den Fortbildungen auf 290 Euro, für Ehegatten auf 570 Euro und je Kind auf 520 Euro.
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